Steiermark
Erneuter Erfolg vor Gericht für Max Zirngast
Der österreichische Aktivist undJournalist Max Zirngast wurde in seinen Verfahrensrechten verletzt. Das urteilte das Grazer Oberlandesgericht.
Späte Genugtuung für Max Zirngast. Wie das Oberlandesgericht in Graz feststellte, wurde Zirngast, der 2019 in der Türkei freigesprochen wurde, in Österreich in seinen Verfahrensrechten verletzt. Konkret heißt es im Urteil, dass die Staatsanwaltschaft Graz die Informationspflichten gegenüber Zirngast nicht eingehalten hat. Das berichtet der ORF.
Konkret sei Zirngast nicht über das gegen ihn laufende Verfahren informiert worden. Somit hatte der Aktivist auch keine Möglichkeit, sich gegen die erhobenen Vorwürfe zu äußern. Außerdem übermittelte die Staatsanwaltschaft den türkischen Behörden einen auch in Österreich bestehenden Verdacht - konmnkret wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation. Wie der "Standard" berichtet seien solche Ermittlungsergebnisse aber gar nicht vorgelegen.
Freispruch im September 2019
Der Steirer wurde im September 2018 zusammen mir mehreren türkischen Mitstreitern wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor Gericht gestellt. Rund ein Jahr später erfolgte dann am 11. September 2019 der Freispruch für alle Angeklagten in Ankara.
Wie Zirngast nach seiner Rückkehr, die zwei Wochen nach dem Freispruch erfolgte, erfuhr, lief auch in Österreich ein Ermittlungsverfahren gegen seine Person. Diese wurden nach dem Urteil in Ankara auch in Graz eingestellt. Die Grazer Staatsanwaltschaft begrünbdete die Ermittlungen damit, aktiv werden zu müssen, sobald ein Österreich unter Verdacht steht im Ausland ein Verbrechen begangen zu haben.