Da wiehert der Amtsschimmel
Erbe soll nach sechs Jahren 2 Cent Steuern nachzahlen
Bei Steuerschulden kennt das Finanzamt keinen Spaß. Diese Geldforderung lässt einen aber doch schmunzeln. "Heute" hat die kuriose Geschichte.
95 Cent kostet es, einen Eco-Brief in Österreich zu versenden. Der Brief des Finanzministeriums, der vor kurzem einem Floridsdorfer (83) ins Haus flatterte, kostete damit das 48-fache dessen, was der Wiener dem Staat offenbar schuldig ist. Und da ist der Arbeitsaufwand für den zuständigen Sachbearbeiter sowie Papier und Druckkosten noch gar nicht eingerechnet!
"Heute"-Leser Hans S. (83) schildert den kuriosen Fall: 2018 verstarb die Mutter meines leider schon zuvor verstorbenen besten Freundes aus Jugendjahren. Ich habe mich zuvor 13 Jahre lang intensiv um die Frau gekümmert. Wohl daher hat sie mich laut Testament gemeinsam mit drei weiteren Personen als Erben eingesetzt", erklärt der Wiener.
Nach Abschluss des Erbschaftsverfahrens schloss S. – auch im Namen der weiteren Erben – über seinen Steuerberater den Fall auch beim Finanzamt ab. "Damit war die Sache für uns erledigt", schildert der Wiener, der durch das Schreiben wieder schmerzlich an den menschlichen Verlust erinnert wurde.
Wiener ließ es darauf ankommen, zahlte nicht
Für die Finanz war der Fall aber noch nicht durch: Als Vertreter der übrigen Erben erhielt der Pensionist ein Schreiben, in dem ein Zahlungsrückstand von 0,02 Cent (!) ausgewiesen war. Ein Monat sollte der Floridsdorfer nun Zeit haben, die Wahnsinns-Summe zu überweisen. "Ich bzw. wir werden den Betrag nicht überweisen und warten jetzt auf eine Mahnung samt der üblichen Verzugszinsen. Bin schon neugierig, wie diese errechnet werden", hört der Wiener den Amtsschimmel wiehern. "Im Zeitalter hoch entwickelter Rechenzentren muss es doch einem Programmierer möglich sein, derartige Bagatellbeträge automatisch auszubuchen", wundert sich der Floridsdorfer.
Das sagt das Finanzministerium
Doch das Wiehern blieb in diesem Fall überraschenderweise aus. "Heute" fragte beim Finanzministerium nach. Von dort heißt es: "Bei derartig niedrigen Beträgen versendet die Finanzverwaltung keine Mahnungen und es gibt auch keine sonstigen Säumnisfolgen. Der Betrag bleibt am Abgabenkonto bestehen und wenn zu einem späteren Zeitpunkt eine Gutschrift oder eine weitere Lastschrift erfolgt, dann löst sich der Rückstand auf oder erhöht sich. Die Finanzverwaltung hat in den vergangenen Jahren den postalischen Versand durch elektronische Zustellung deutlich verringert und entwickelt die erfolgreiche, stark genutzte Plattform FinanzOnline laufend weiter."
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Auf den Punkt gebracht
- Ein 83-jähriger Wiener erhielt kürzlich ein Schreiben vom Finanzministerium, in dem er aufgefordert wurde, 2 Cent Steuerschulden aus einem Erbschaftsfall von 2018 zu begleichen.
- Trotz des geringen Betrags und der damit verbundenen Kosten für den Versand des Briefes, erklärte das Finanzministerium, dass bei solch niedrigen Beträgen keine Mahnungen versendet werden und keine Säumnisfolgen entstehen.