Warnung vor weiterer Blamage

"Entschuldigung wäre angebracht": Grüne schießt auf ÖVP

Die WKStA ließ die Klage der ÖVP gegen Umweltministerin Gewessler wegen Amtsmissbrauch abblitzen. Die Grünen fordern nun eine Entschuldigung.

Lukas Leitner
"Entschuldigung wäre angebracht": Grüne schießt auf ÖVP
In einer Pressekonferenz am Freitag forderte Grüne-Generalsekretärin Olga Voglauer eine Entschuldigung von der ÖVP.
Michael Indra / SEPA.Media / picturedesk.com

Der Alleingang von Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) bei der Abstimmung zum EU-Renaturierungsgesetz versetzte die türkis-grüne Koalition in eine Eiszeit – die Regierung drohte zu brechen. Die ÖVP sah in ihrem Vorgehen einen Amtsmissbrauch, reichte eine Klage bei der Staatsanwaltschaft ein und kündigte eine Nichtigkeitsklage beim EuGH an.

Nun aber ließ die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) die Volkspartei abblitzen und leitete kein Verfahren gegen die Umweltministerin ein – "Heute" berichtete. Aus diesem Anlass veranstaltete Grüne-Generalsekretärin Olga Voglauer am Freitag eine Pressekonferenz zu der Causa.

Klage hatte "keine Chance"

"Im Gegensatz zu manch anderen Politikern wurde hier kein Ermittlungsverfahrens eingeleitet, weil kein Anfangsverdacht vorliegt. Der ÖVP steht nicht einmal ein Fortführungsrecht des Ermittlungsverfahren zu", leitete Voglauer ein.

Die Zustimmung zum Naturbergungsgesetz und die Entscheidung der WKStA würden zeigen: "Naturschutz ist kein Verbrechen". Die Anzeige gegen Gewessler habe von Anfang an "keine Chance" gehabt.

"Eine Entschuldigung wäre angebracht"

"Diese Entscheidung beweist, dass Leonore Gewessler das Richtige getan hat. Was diese Entscheidung auch zeigt ist: Es würde der Politik guttun, wenn sich manche Politiker in ihrer Wortwahl mäßigen", polterte die Grüne.

Politik Backstage: Die aktuellen Storys zur Nationalratswahl 2024

Es seien unzählige Vorwürfe gezogen und vielfach wiederholt worden. Doch nun habe sich bestätigt, dass diese falsch und unangebracht waren. "Jetzt wäre eine Entschuldigung angebracht", forderte Voglauer von der ÖVP. "Eine Demokratie lebt durch den Diskurs und das bedeutet nicht, dass wir einer Meinung sein müssen. Aber wenn man jemanden vollkommen haltlos und grundlos einer schweren Straftat bezichtigt – ohne Grundlage – dann geht man zu weit", so die Generalsekretärin.

Voglauer warnt vor "weiterer Blamage"

Voglauer hoffe nun, dass die Ablehnung der Anzeige wieder einen "wertschätzenden Diskurs" in der Politik hervorbringen könne. "Auch für die ÖVP ist es nicht zu spät, Fehler einzugestehen", betonte sie.

Die Volkspartei sei zudem gut darin beraten, sich auch die angekündigte Nichtigkeitsklage beim EuGH "einzusparen". Diese würde nämlich zu einer "weiteren Blamage Österreichs" auf internationaler Ebene führen. Außerdem sei die Grüne davon überzeugt, dass die ÖVP auch dort abblitzen werde.

"Sein wir doch gemeinsam darauf stolz, was gelungen ist. Unser Land hat den Beitrag dazu geleistet, dass wir das Naturschutzgesetz in ganz Europa bekommen", so Voglauer. Zur Klage vom Bauernbund liege dem Grünen zudem nichts vor, man sehe es aber ganz gelassen, wenn die ÖVP "weitertreiben möchte".

Gewessler: "Mit Gegenwind rechnen."

"Die heute bekannt gewordene Entscheidung bestätigt: Die Zustimmung zum EU-Renaturierungsgesetz war ein Sieg für die Natur. Sie war richtig und keineswegs ein Rechtsbruch, wie von mancher Seite vorschnell und lautstark behauptet wurde. Ich bin froh, dass es diese Klarheit nun gibt. Nicht für mich, sondern vor allem für die Österreicherinnen und Österreich", betonte Gewessler in einer Reaktion.

"Ich habe diese Entscheidung aus Verantwortung für Österreich getroffen. Nicht leichtfertig, sondern gut überlegt. Aus Verantwortung für künftige Generationen, denen wir eine lebenswerte Heimat hinterlassen wollen. Das gelingt dann, wenn wir handeln und nicht nur reden. Dafür braucht es Entschlossenheit, da muss man manchmal mit Gegenwind rechnen. Das ist nicht leicht, aber genau deshalb umso wichtiger", erklärte die Umweltministerin.

ÖVP reagiert auf Urteil

Von der ÖVP äußerte Generalsekretär Christian Stocker in einer Presseaussendung zu der Causa – eine Entschuldigung gab es nicht: "Wir nehmen die auffällig schnelle Zurücklegung der WKStA ohne Einleitung eines Ermittlungsverfahrens – im Monat vor der Nationalratswahl – zur Kenntnis. Unsere Rechtsansicht bleibt nach wie vor aufrecht: Umweltministerin Leonore Gewessler hat sich gegen die einheitliche Stellungnahme der Länder hinweggesetzt, Verfassungsrecht gebrochen und war nicht dazu ermächtigt, der Renaturierungsverordnung zuzustimmen."

"Es ist bemerkenswert, dass diese Anzeige so schnell abgeschlossen werden konnte, während andere Verfahren in die Länge gezogen werden und Jahre vergehen, bis das Verfahren letztlich eingestellt wird. Auch die Kreutner-Kommission hielt in ihrem Bericht fest, dass Entscheidungen zu politisch bedeutsamen Zeitpunkten veröffentlicht werden. Unabhängig davon steht für uns fest: Es liegt am EuGH, über die Rechtmäßigkeit der Verabschiedung der Renaturierungsverordnung zu entscheiden", reagierte Stocker auf die Entscheidung.

Die Bilder des Tages

1/64
Gehe zur Galerie
    <strong>21.12.2014: Magdeburg-Terrorist war bekannter Anti-Islam-Aktivist.</strong> Der mutmaßliche Täter des Anschlags von Magdeburg erhob schwere Vorwürfe gegen Deutschland und unterstützte Frauen, <a data-li-document-ref="120079782" href="https://www.heute.at/s/magdeburg-terrorist-war-bekannter-anti-islam-aktivist-120079782">die aus Saudi-Arabien flüchteten.</a>
    21.12.2014: Magdeburg-Terrorist war bekannter Anti-Islam-Aktivist. Der mutmaßliche Täter des Anschlags von Magdeburg erhob schwere Vorwürfe gegen Deutschland und unterstützte Frauen, die aus Saudi-Arabien flüchteten.
    REUTERS

    Auf den Punkt gebracht

    • Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat die Klage der ÖVP gegen Umweltministerin Leonore Gewessler wegen Amtsmissbrauchs abgewiesen, da kein Anfangsverdacht vorliegt
    • Die Grünen sehen darin eine Bestätigung für Gewesslers korrektes Handeln und fordern von der ÖVP eine Entschuldigung sowie eine Rücknahme der angekündigten Nichtigkeitsklage beim EuGH
    LL
    Akt.