Warten auf Beschluss
Entlassung für Fritzl? Richter entscheiden diese Woche
Der Inzest-Täter kämpft um Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug. Die Entscheidung darüber dauert – soll nun aber in den nächsten Tagen kommen.
Hinter den Mauern von Österreichs sicherster Justizanstalt in Krems-Stein (NÖ) wurde am 30. April über das weitere Schicksal von Josef Fritzl entschieden. Der 89-Jährige kämpft um eine Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug, will nach 16 Jahren in den Normalvollzug verlegt werden – wir berichteten.
"Fakten sprechen für Entlassung"
Der Greis soll an einer fortgeschrittenen Demenzerkrankung laborieren, die seine Persönlichkeitsstörung überlagert. "Die juristischen Fakten sprechen zu hundert Prozent für eine Entlassung", meint Fritzls Anwältin Astrid Wagner zu "Heute".
Entscheidung "in den nächsten Tagen"
Doch so klar scheint die Sache nicht zu sein, denn die Entscheidung des Drei-Richter-Senats zieht sich in die Länge. "Es gibt noch keinen Beschluss", so Ferdinand Schuster, Sprecher des Landesgerichts Krems, am Montag zu "Heute". "In den nächsten Tagen soll es so weit sein. Gibt es keine Beschwerde dagegen, wird der Beschluss nach einer Frist von 14 Tagen rechtskräftig", so Schuster. "Falls Rechtsmittel eingelegt werden, muss das Oberlandesgericht Wien über die weitere Vorgehensweise entscheiden." Eigentlich war schon in der Vorwoche mit einem Beschluss gerechnet worden. Warum sich die Entscheidung in die Länge zieht, ist unklar.
Eine Verlegung in den Normalvollzug ist aber trotz des Demenz-Gutachtens nicht sehr wahrscheinlich. "Rein körperlich ist er für sein Alter ziemlich fit und könnte noch etwas machen", erklärt Anwältin Wagner. Vor kurzem attestierte ein Arzt dem verurteilten Mörder, Vergewaltiger und Inzest-Straftäter deshalb auch weiterhin "Gefährlichkeit".
"Will nicht nach Tullnerbach"
Bei einer Entlassung aus der psychiatrischen Sonderabteilung könnte Fritzl in der Haftanstalt Wilhelmshöhe in Tullnerbach (NÖ) untergebracht werden, wir berichteten. Der Gedanke gefällt Fritzl anscheinend gar nicht. "Er will nicht nur mit alten, sondern auch noch mit jungen Leuten zusammen sein", erzählt Wagner. "Er ist ganz verunsichert und fertig." Eine erste Entscheidung über eine Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug war im Jänner in Krems positiv ausgefallen. Das Oberlandesgericht hatte den Spruch aber aufgehoben, nun wurde erneut geprüft.