Wirtschaft
Enthüllt – diese Jobs sind für Ukraine-Flüchtlinge tabu
Ukrainische Flüchtlinge haben am österreichischen Arbeitsmarkt mit einigen Hürden zu kämpfen. Bestimmte Jobs sind tabu.
Seit 24. Februar 2022 herrscht in der Ukraine Krieg. Die Zahl der ukrainischen Flüchtlinge in Europa hat fast acht Millionen erreicht, rund 90.000 Vertriebene erhielten Schutz in Österreich.
Blaue Karte für den Arbeitsmarkt
Wie es auf der Website des AMS heißt, erhalten ukrainische Arbeitskräfte den vollen Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Voraussetzung für die Aufnahme einer Arbeit ist der Ausweis für Vertriebene (blaue Karte) und eine Beschäftigungsbewilligung.
"Ukrainerinnen und Ukrainer, die eine Blaue Karte des BMI ausgestellt bekommen haben, können sehr einfach und unbürokratisch beim AMS um eine Beschäftigungsbewilligung ansuchen. Diese wird im Normalfall innerhalb weniger Tage gewährt. Sobald eine aufrechte Beschäftigungsbewilligung besteht, haben Ukrainerinnen und Ukrainer einen Arbeitsmarktzugang zum österreichischen Arbeitsmarkt", betont eine Sprecherin aus dem Arbeits- und Wirtschaftsministerium gegenüber "Heute".
Entlohnung mit Dienstleistungsscheck nicht möglich
Dennoch haben ukrainische Flüchtlinge am österreichischen Arbeitsmarkt noch mit einigen Hürden zu kämpfen. So ist es etwa nicht möglich, mit einem Dienstleistungsscheck entlohnt zu werden. "Dafür bräuchte es eine eigene Regelung in einer Verordnung. Das wird derzeit diskutiert", so die Sprecherin weiter.
Der Dienstleistungsscheck ist Zahlungsmittel und Lohn für Menschen, die einfache, haushaltstypische Dienstleistungen in Privathaushalten erbringen. Somit gibt es bestimmte Jobs, die Vertriebene aus der Ukraine nicht ausüben dürfen. "Die Erbringung von haushaltstypischen Dienstleistungen mit Dienstleistungscheck ist aktuell nicht möglich. Außerdem ist eine Beschäftigungsbewilligung für Arbeitskräfteüberlasser nicht zulässig", heißt es aus dem Ministerium.
Mit Stand Ende Dezember waren 8.126 ukrainische Flüchtlinge am österreichischen Arbeitsmarkt tätig. Die meisten von ihnen arbeiten als Köche oder Köchinnen. An zweiter Stelle finden sich Hotel- und Gaststättenberufe.
Um einen Job antreten zu können, müssen ukrainische Flüchtlinge bestimmte Formulare ausfüllen. So muss der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin einen Antrag auf Beschäftigungsbewilligung beim AMS stellen. Eine derartige Bewilligung kann auch ohne Arbeitsmarktprüfung in einem vereinfachten Verfahren ausgestellt werden. Grundvoraussetzung ist, dass die Personen als Vertriebene gemeldet sind, also die so genannte blaue Karte besitzen.