Fans müssen aufpassen

EM schauen am Arbeitsplatz? Es droht Entlassung

Die Europameisterschaft steht vor der Tür. Doch dürfen wir die Nationalelf bei der Arbeit anfeuern? Da lauern einige Gefahren!

Newsdesk Heute
EM schauen am Arbeitsplatz? Es droht Entlassung
In einigen Büros dürfte heuer die Fußballbegeisterung zu spüren sein.
Getty Images

Die Nationalelf hat sich für die Europameisterschaft qualifiziert und sorgt mit ihren jüngsten Leistungen für große Hoffnungen in Österreich. Einige dürfte der Nervenkitzel auch auf der Arbeit plagen – aber wie sieht es rechtlich aus? Darf man während dem Dienst vor dem Bildschirm mitfiebern?

Birgit Kronberger und Rainer Kraft vom "Vorlagenportal" klären auf: "Im Grundsatz ist es während der Arbeitszeit nicht erlaubt, arbeitsfremden Tätigkeiten nachzugehen, also z.B. fernzusehen oder Livestreams zu verfolgen." Es gibt allerdings Ausnahmen, etwa wenn bloße Arbeitsbereitschaft vorliegt oder man sich vorab eine Erlaubnis vom Arbeitgeber holt.

"Wer seine Arbeitspflicht durch das Mitverfolgen eines Fußball-Matches vernachlässigt (z.B. Kunden müssen warten, Telefonate werden nicht angenommen, Qualitätsmängel in der Produktion o.ä.), muss mit einer Verwarnung und bei wiederholtem Verstoß sogar mit einer Entlassung rechnen", so die Experten. Es komme allerdings immer auf die Umstände des Einzelfalls an. So wird zum Beispiel berücksichtigt, wie sehr die Arbeit vernachlässigt wurde oder die Dringlichkeit der Arbeit.

Zu spät und im Trikot

Sollten Alaba, Arnautović & Co die Franzosen beim Gruppenspiel am Rasen überbieten, dürften einige bis spät in die Nacht feiern. Selbst wenn Österreich den Pokal nachhause holen sollte, darf man bei der Arbeit am Tag nach dem Finale nicht zu spät kommen. "Auch hier gilt, dass eine Verwarnung und bei wiederholtem Verstoß eine Entlassung drohen kann", heißt es.

Möchte man den eigenen Favoriten und das Fan-Dasein mit Fußballdress, Fahnen oder gar Gesichtsbemalung präsentieren, ist bei der Arbeit Vorsicht geboten. Bei einer verbindlichen Kleiderordnung ist es nicht erlaubt. Der Arbeitgeber darf dies auch untersagen, wo ein vertrauenswürdiges Erscheinungsbild gegenüber Kunden und Klienten von Bedeutung ist. Angestellte einer Steuerkanzlei, einer Bank oder einer Unternehmensberatung werden wohl auf ihr ÖFB-Outfit verzichten müssen.

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