Wirtschaft

Jetzt drohen Uber Strafen bis zu 100.000 € pro Tag

Das Handelsgericht Wien hat eine einstweilige Verfügung gegen Uber verhängt. Das Unternehmen muss eine Niederlassung gründen.

Heute Redaktion
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Der Fahrtendienst Uber darf Services nur dann weiter anbieten, wenn eine Niederlassung mit Gewerbeberechtigung in Österreich gegründet wird. Das besagt eine einstweilige Verfügung des Handelsgerichts Wien, wie Taxi 40100 in einer Aussendung mitteilt.

Laut dem Beschluss wird Uber "die Durchführung von Verkehrsdienstleistungen ohne Niederlassung und Gewerbeberechtigung untersagt. Ihr (Uber) stünde es frei, eine Gewerbeberechtigung zu erlangen und eine Niederlassung in Österreich zu begründen. So könnte sie ihre Dienste weiter anbieten."

Hohe Strafen

"Uber kennt diese Problematik schon seit Jahren", sagt Dieter Heine, der Anwalt von Taxi 40100, zu "Heute.at". Das Unternehmen könne nicht in Österreich agieren, ohne sich an die Regeln des Landes zu halten.

Laut dem Anwalt dürfte die einstweilige Verfügung in Kürze in Kraft treten. Sollte Uber dann ohne Niederlassung und Gewerbeberechtigung weiterfahren, könnte das Exekutionsgericht Strafen verhängen – bis zu 100.000 Euro pro Tag, so Heine.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. "Wir gehen davon aus, dass Uber Rekurs einlegen wird", sagt Anwalt Heine.

40100 hatte immer wieder Strafanträge – bisher sieben – gegen Uber eingebracht. Wie das Unternehmen im Juni bestätigte, betrugen die gegen den Fahrtendienst verhängten Strafen 1,24 Millionen Euro.

Uber war vorerst nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

Sollte Uber aus Österreich verschwinden, bleiben diese Nachbarländer:

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