Szene
Einstweilige Verfügung – Lindemann geht gegen ORF vor
Nachdem die Ermittlungen gegen ihn eingestellt wurden, setzt sich "Rammstein"-Star Till Lindemann jetzt zur Wehr – auch gegen den ORF.
Mehrere Wochen erschütterte der Skandal rund um Till Lindemann (60) und seine Band "Rammstein". Mehrere Frauen meldeten sich in der Öffentlichkeit und erhoben schwere Vorwürfe gegen den Sänger. Im Raum standen Vergewaltigung, der Einsatz von Betäubungsmitteln und Drogen sowie Gewalt, nachdem zuerst die Irin Shelby Lynn mit Behauptungen auf Social Media für Aufsehen gesorgt hatte.
Mittlerweile sind die Ermittlungen gegen den Musiker allerdings wegen mangelnder Beweise eingestellt worden. Die angeblichen Opfer meldeten sich nicht bei der Polizei mit ihren Geschichten, um damit die Verfahren voranzubringen. Nun geht Lindemann gegen den ORF vor.
Einstweilige Verfügung gegen ORF
Der Sender erklärt selbst auf seiner Website: "Aufgrund der Berichterstattung des ORF in der Causa Till Lindemann vom 24. Juli 2023 hat dieser eine Einstweilige Verfügung gegen den ORF am Landgericht Hamburg erwirkt."
Dabei wurde über Beate H. berichtet, die gegenüber dem österreichischen Rundfunk ihre angeblichen Erfahrungen mit dem Rammstein-Star geschildert hatte und behauptet hatte, sie wäre unter anderem vom Sänger in einem Hotel geschlagen worden. Die Aussagen wurden mit Fotos und Chatprotokollen untermauert, die dem Unternehmen vorliegen.
In der Erklärung vom ORF heißt es aber weiter: "Laut dem Unterlassungsbeschluss des Landgerichts Hamburg ist es dem ORF untersagt, durch die Wiedergabe bestimmter Darstellungen den Verdacht zu erwecken, dass Lindemann im Zuge der Rammstein-'Stadium Tour' H. gegen ihren Willen geschlagen haben soll." Die gerichtliche Begründung dafür sei, dass weder Zeit noch Ort des angeblichen Vorfalls offengelegt wurden. Lindemann hätte demnach auch nicht die Möglichkeit gehabt, sich ausreichend verteidigen zu können.
Dies sei allerdings eine bewusste Entscheidung des Senders gewesen, um damit die Identität der Quelle zu schützen. "Dem Beschluss des Gerichts kommen wir jedenfalls nach", erklären die ORF-Journalisten. "Unsere Pflicht ist es jedoch auch, unsere Quellen zu schützen, um sie vor möglichen Drohungen und Anfeindungen zu bewahren." Weiter heißt es: "Wir werden jedenfalls weiterhin mit betroffenen Personen sprechen und weiter recherchieren."