Ex-Freundinnen belästigt

Einfach weitergemacht – Stalker zum 3. Mal verurteilt

Zum dritten Mal binnen kürzester Zeit wurde ein Mann am Wiener Landesgericht verurteilt. Der 43-Jährige muss sich wegen Stalkings verantworten.

Wien Heute
Einfach weitergemacht – Stalker zum 3. Mal verurteilt
Der Mann soll trotz Vorstrafen zwei Ex-Freundinnen gestalked haben. Er fasste nun eine Haftstrafe aus. 
Tobias Steinmaurer / picturedesk.com

Aller guten Dinge sind drei – dieses Sprichwort würde der Verurteilte wohl nicht unterschreiben. Denn bereits zum dritten Mal musste er sich vor dem Wiener Landesgericht für Strafsachen wegen Stalkings verantworten. Das Urteil diesmal: 13 Monate Haft, bereits rechtskräftig.

Stalkte zwei Frauen trotz Vorstrafe

Für die beharrliche Verfolgung zwei seiner Ex-Freundinnen hatte der Mann in den vergangenen beiden Verhandlungen noch Bewährungsstrafen ausgefasst. Beim dritten Mal wurde der Richter strenger. "Sie haben alle Möglichkeiten, die man Ihnen bisher geboten hat, nicht genutzt. Mir fällt nichts mehr ein, außer Sie länger einzusperren", zitiert die "APA" den Richter bei der Urteilsbegründung. 

Mir fällt nichts mehr ein, außer Sie länger einzusperren
Richter in der Urteilsbegründung

Der Angeklagte wurde im Juni 2022 zu drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Er soll eine Frau, die er über eine Dating-App kennenlernte, noch gestalkt haben, als sie die Beziehung beendet hatte. Außerdem ignorierte der 43-Jährige diese erste Vorstrafe gekonnt, nahm auch noch Kontakt zu einer anderen Ex-Freundin auf und belästigte diese mit Anrufen und ungebetenen Besuchen. Dafür bekam er eine weitere Bewährungsstrafe und die Weisung, sich einer Psychotherapie zu unterziehen. 

192 Stalking-Handlungen begangen

Doch das hielt den Mann nicht auf, wie die "APA" berichtet. Er belästigte weiter jene Frau, wegen der er schon 2022 die erste Bewährungsstrafe bekommen hatte. Zwischen 1. Juli und 9. Dezember 2023 soll er laut Anklage 192 Handlungen begannen haben, die den Tatbestand der beharrlichen Verfolgung erfüllten. Er hinterließ Sprachnachrichten, lungerte vor der Wohnung herum und suchte die Frau am Arbeitsplatz auf. Und das, obwohl sein Opfer schon seit Juni 2022 eine einstweilige Verfügung und ein Kontaktannäherungsverbot gegen den Mann hatte. 

Die 41-Jährige erstatte wieder Anzeige, der 43-Jährige kam im Herbst für einen Monat in U-Haft. Nach seiner Entlassung machte er aber mit dem Stalking weiter, wurde im Dezember daher wieder in U-Haft genommen. Sein Opfer musste sich zu dieser Zeit bereits in psychotherapeutische Behandlung begeben. Sie bekam vom Gericht 1.000 Euro für die erlittene üble Behandlung und den Kostenersatz für die bisherigen Therapiestunden zugesprochen. Verteidiger und Staatsanwältin waren einverstanden, das Urteil ist rechtskräftig. 

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