Lebenslang für Mord

Eine Flasche Schnaps– dann war Bekannter (36) tot

Ein 31-Jähriger soll im Rausch einen Bekannten (36) bei Kitzbühel (T.) erstochen haben. Nun stand er vor Gericht, kassierte die Höchststrafe.

Österreich Heute
Eine Flasche Schnaps– dann war Bekannter (36) tot
Angeklager vor Gericht in Tirol.: "Ich bin kein Mörder. Ich habe es nicht mit Absicht gemacht."
MARKUS STEGMAYR / APA / picturedesk.com

Eine grausamer Bluttat an einem 36-jährigen Tiroler erschütterte letzten November den kleinen Ort Itter bei Kitzbühel (T.). Ein 31-jähriger Pole soll dafür verantwortlich sein. Der Mann wurde am Montag am Landesgericht Innsbruck wegen Mordes (nicht rechtskräftig) zu lebenslanger Haft verurteilt. Er soll seinen Bekannten mit einem Messer erstochen haben. Der Angeklagte beteuerte, er sei "kein Mörder" und habe es "nicht mit Absicht gemacht".

Mit Messer getötet

Im Oktober 2023 wohnte der 31-Jährige angeblich für mehrere Tage bei seinem späteren Opfer in dessen Wohnung in Itter (Bezirk Kitzbühel). Was zunächst wie eine Freundschaft aussah, endete mutmaßlich in einem Blutbad. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Pole den Tiroler durch massive Gewalt mit einem Messer getötet habe. Die Geschworenen entschieden einstimmig: schuldig!

Vor Gericht schilderte der Täter, was an jenem Tag passiert sei. Zunächst hatten die beiden Männer Drogen konsumiert und Alkohol getrunken. Dann soll ihn der Tiroler "provoziert" haben – mit drastischen Videos aus dem Zweiten Weltkrieg, die zeigten, wie Polen von den Nazis misshandelt wurden. Doch es kam noch schlimmer: Der 31-Jährige meinte, dass sein Bekannter ihn mit einer Waffe bedroht und "körperliche Nähe" gesucht hätte. Ob es zu einem sexuellen Übergriff kam, konnte vor Gericht jedoch nicht geklärt werden.

Erinnerungslücken und Beule

Der Angeklagte behauptete, dass seine Erinnerung an die Tat plötzlich aussetzte. "Ich bin mit einer Beule am Kopf aufgewacht", erklärte er vor Gericht. Er habe am Morgen danach erst realisiert, dass sein Bekannter tot sei. Die Beule führte er auf einen Stein zurück, den er zuvor im Bett des Opfers gesehen hatte. "Ich habe unter anderem eine Flasche Schnaps ganz alleine getrunken", schilderte er laut ORF-Tirol-Bericht weiter. Aufgrund der Drogen und des Alkohols sei seine Erinnerung lückenhaft.

Täter unzurechnungsfähig?

Der Verteidiger des 31-Jährigen versuchte, die Tat auf den psychischen Zustand seines Mandanten zurückzuführen. "Hier sind zwei psychisch kranke Menschen aufeinandergetroffen", sagte er laut ORF Tirol. Zudem habe der Mann in einem "schlechten psychischen Zustand" gehandelt, was zusammen mit dem hohen Konsum von Alkohol und Drogen zu einem Zustand der Unzurechnungsfähigkeit geführt habe.

Doch das Gutachten war eindeutig: Der Angeklagte sei zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen. "Es gibt keine Anzeichen auf geistige Erkrankungen wie Schizophrenie", erklärte der Gutachter. Der Täter habe sein Handeln erkannt und nicht im Wahn gehandelt.

Schuldspruch mit Konsequenzen

Trotz der Verteidigungsversuche endete der Prozess nach einer nur zweistündigen Verhandlung mit einem klaren Schuldspruch. Der Angeklagte muss lebenslang hinter Gitter und wird zudem in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Die Staatsanwältin war überzeugt: "Er ist schuldig im Sinne der Anklage." Das Urteil ist vorerst aber nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.

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Bildstrecke: Freund getötet, dann flüchtet Axt-Killer zu Schwester

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    Mit einer Axt soll der mutmaßliche Mörder seinen Freund erschlagen haben.
    Mit einer Axt soll der mutmaßliche Mörder seinen Freund erschlagen haben.
    privat

    Auf den Punkt gebracht

    • Ein 31-jähriger Pole wurde vom Landesgericht Innsbruck wegen Mordes an einem 36-jährigen Tiroler zu lebenslanger Haft verurteilt, nachdem er seinen Bekannten in dessen Wohnung im Bezirk Kitzbühel mit einem Messer getötet hatte
    • Trotz der Verteidigung, die auf den psychischen Zustand des Täters und seinen hohen Konsum von Alkohol und Drogen hinwies, befanden die Geschworenen ihn einstimmig für schuldig; das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig
    red
    Akt.