Wien
E-Scooter-Regeln – was in Wien jetzt alles anders wird
Nachdem es bei dem Vergabeverfahren für E-Scooter zu einem Einspruch kam, gibt nun strenge Übergangsregeln. Diese gelten jetzt ab 19. Mai 2023.
In einem EU-weiten Vergabeverfahren hat man nach vier Anbietern gesucht, welche die strengen Vorgaben der Stadt erfüllen können. Der Markt ist hart umkämpft, mehrere Anbieter hatten sich beworben. Ein unterlegener Bewerber hat nun Einspruch erhoben. Das Nachprüfungsverfahren kann nun bis zu drei Monate dauern. Deshalb wurden von Planungsstadträtin Ulli Sima (SP) nun Übergangsregeln präsentiert.
Wien will nicht bis zum Gerichtsentscheid warten
"Wir wollen das Scooter-Chaos auf den Gehsteigen schnellstmöglich beenden! Für uns ist daher klar, dass wir die Zeit nicht einfach verstreichen lassen, sondern bereits jetzt eingreifen, um Stolperfallen durch herumliegende Roller einen Riegel vorzuschieben!", so Sima. Da unsachgemäß abgestellte Roller Beschwerdeursache Nummer eins seien, will man nun nicht bis zum Gerichtsentscheid warten, sondern die strengeren Regeln für das Roller-Abstellen schon vorher verordnen, so Sima.
Anbieter dürfen weiterhin verleihen
Da sich die Vergabe nun um drei Monate verzögert, bleibt Anbieter-technisch in Wien vorübergehend vorerst alles beim Alten. Anbieter, die derzeit einen gültigen Vertrag mit der Stadt Wien haben, dürfen weiterhin ihre Scooter verleihen. Ab 19. Mai gelten aber strengere Regeln für sie:
➤Kein Parken am Gehsteig: Scooter müssen künftig auf eigenen Abstellflächen oder platzsparend in der Parkspur abgestellt werden.
➤Mehr fixe Abstellflächen: Scooter-Stationen soll es in der ganzen Stadt geben. In einem Umkreis von 100 Meter um so eine Fläche, darf kein Scooter abgestellt werden.
➤Sperrzonen: Rund um sensible Bereiche wie Marktgebiete oder Krankenhäuser darf nicht gefahren werden.
➤Langsam-Fahr-Zonen: In Begegnungszonen, Wohnstraßen oder anderen Gebieten wird der Roller automatisch gedrosselt.
➤Vor-Ort-Kontrollen: "Park-Sheriffs" sollen künftig kontrollieren.
➤Falsch abgestellte Roller: Sie müssen unverzüglich beseitigt werden, sonst drohen den Betreibern Strafen.
Erst nach Verfahren können alle Regeln umgesetzt werden
Eine Jury aus Fachleuten hatte im Auftrag der Stadt die Scooter-Bewerber geprüft. Der unterlegene Bewerber hat nun einen Einspruch gegen die Zuschlagsvergabe eingelegt. "Nun wird ein Nachprüfungsverfahren vor Gericht geführt, bis 8. Mai hat die Stadt Zeit, eine Stellungnahme abzugeben. Auch die anderen Anbieter, die sich am Ausschreibungsverfahren beteiligt haben, haben Parteienstellung. Wir gehen davon aus, dass das Verfahren in 2 bis 3 Monaten abgeschlossen ist", so Dr. Claus Casati, der die Stadt Wien im Verfahren vertritt.
Erst nach dem Abschluss des Vergabeverfahrens kann die Stadt auch ihre anderen Vorhaben umsetzen. Diese betreffen eine Reduktion der Scooter-Anzahl, eine digitale 24-Stunden-Kontrolle, verstärkte Kontrollen durch die Betreiber, höhere technische Anforderungen und beste Angebote für eine Anbindung an die Öffis.