Entlassung unwirksam

"Du bist so scharf": Lehrer schockt mit "Liebes"-Chats

Ein Musiklehrer soll Schülerinnen anstößige Nachrichten geschickt haben – er wurde gefeuert. Nun entschied der OGH, dass die Entlassung unwirksam ist.

Österreich Heute
"Du bist so scharf": Lehrer schockt mit "Liebes"-Chats
Der Musiklehrer soll Schülerinnen anzügliche Nachrichten geschickt haben (Symbolbild).
Getty Images/iStockphoto

"Du bist so scharf", "Du hast so schöne rehbraune Augen, Bussi", "Du bist ja noch so jung, mit dir kann ich nicht über Sex reden" und "Ich habe eine Kleinigkeit für dich, komm zum Klo": Solche und weitere anstößige Aussagen und Nachrichten soll ein Lehrer (62) der Musikschule Himberg (NÖ) getätigt bzw. an seine minderjährigen Schülerinnen geschickt haben – "Heute" berichtete.

Neben den unerwünschten "Liebesbekundungen" soll der Pädagoge zudem Mädchen über den Oberschenkel gestrichen und Tangas verschickt haben – laut eigener Aussage an seine Stieftochter, die diese im Skiurlaub benötigte. Auch attraktiven Müttern gegenüber soll sich der Musiklehrer unangemessen verhalten haben. Generell dürfte sich der Mann kein Blatt vor den Mund nehmen: So soll er unpassende Witze über Körperbau und Kleidung seiner Schüler gemacht haben.

Musikschulen in NÖ bedroht

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    Die Musikschule in Horn
    Die Musikschule in Horn
    privat

    Beschuldigter bestreitet die Vorwürfe

    In einer ausführlichen Replik nahm der Lehrer Stellung und bestreitet darin vehement sämtliche Vorwürfe. So waren etwa im Herbst 2022 zwei Kinder vom Unterricht abgemeldet worden – die Mütter der beiden Kinder versicherten allerdings gegenüber dem Himberger Bürgermeister, dass es nicht zu sexuellen Übergriffen oder unangebrachten Aussagen gekommen sei.

    Der 62-Jährige – vertreten von Top-Anwalt Johannes Bügler – dementiert zudem, mit einem Notenständer in der Klasse herumgeworfen zu haben oder, dass es vor über 30 Jahren zu körperlichen/sexuellen Berührungen bei einer ehemaligen Schülerin gekommen sei. Drei Personen, die Vorwürfe getätigt haben, sollen dem Beschuldigten zudem nicht bekannt sein. 

    Personalvertreterausschuss stimmte Entlassung nicht zu

    Acht Eltern erhoben schließlich im Dezember 2022 beim Bürgermeister schwere Vorwürfe gegen den Mann – er wurde mit sofortiger Wirkung entlassen. Doch der Lehrer – er ist seit fast 40 Jahren an der Schule tätig – klagte und der Oberste Gerichtshof (OGH) gab ihm nun Recht. Der Grund: Der 62-Jährige ist Personalvertreter an der Schule. Und, da der Personalvertreterausschuss der Entlassung nicht zugestimmt hatte bzw. nicht angehört wurde, ist diese nun laut OGH unwirksam. 

    Auch strafrechtlich gibt es keine Konsequenzen für den Musiklehrer: Es wurde zwar wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, sexueller Belästigung und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses ermittelt, aber das Verfahren wurde im März 2023 eingestellt: "Die Tatverwirklichung ist jeweils nicht erweislich, keine der vernommenen Personen konnte Angaben über sexuelle Übergriffe durch den Beschuldigten machen", heißt es.

    Über die Äußerungen und Handlungen des Musiklehrers, die zu der Entlassung geführt haben, wird nun weiter im Verfahren erster Instanz verhandelt
    Karl Perl
    Rechtsanwalt Gemeinde Himberg

    Juristisch ist die Causa dennoch nicht ausgestanden. Denn, wie der Anwalt der Gemeinde Himberg, Klaus Perl, auf "Heute"-Nachfrage erklärt: "Der OGH hat diese Entlassung nunmehr aus formalrechtlichen (nicht inhaltlichen) Gründen für rechtsunwirksam erklärt. Auf die Verfehlungen des Musiklehrers ist er aber nicht eingegangen. Über die Äußerungen und Handlungen des Musiklehrers, die zu der Entlassung geführt haben, wird nun weiter im Verfahren erster Instanz verhandelt." Die Gemeinde Himberg hätte aufgrund der massiven Vorwürfe reagieren und die Entlassung aussprechen müssen: "Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass dies ein unausweichlicher Schritt war", so Perl. 

    Anwalt Bügler sieht dies nicht so: "Ich glaube, dass bevor inhaltlich verhandelt wird, noch geklärt werden muss, warum die Gemeinde – obwohl ich erstens bereits in meiner Klage Anfang 2023 auf den Formfehler hingewiesen habe, zweitens danach die Einstellung des Strafverfahrens erfolgte und drittens wiederum erst danach der Personalausschuss der Entlassung nicht zugestimmt hat – erst dann die Eventualentlassung im Juni ausgesprochen hat, und ob dies nicht ein erneuter Formfehler ist." Der Prozess geht somit weiter...

    Top-Anwalt Johannes Bügler vertritt den Musik-Lehrer.
    Top-Anwalt Johannes Bügler vertritt den Musik-Lehrer.
    Johannes Bügler
    red
    Akt.