Streit in Gutenbrunn
Drohung mit Mistgabel – Fall landet vor Gericht
Drei Männer gerieten in Gutenbrunn in Streit, zwei standen am Ende vor dem Richter, der nach kuriosen Schilderungen salomonisch entschied.
Stein des Anstoßes: ein Streit auf einem Grundstück in Gutenbrunn (Bezirk Zwettl). Ein Hausbesitzer und sein Schwager wollten, dass der Kontrahent das Grundstück verlässt. "Wenn du dich nicht schleichst, bringe ich dich um!", drohte der 40-jährige Hausbesitzer.
Als sich der Kontrahent (28) bereits auf der Straße befand, wurde die Drohung deutlicher gemacht.
Gefuchtel mit Mistgabel
Denn der Aggressor fing an, wild mit einer Mistgabel zu gestikulieren. Das verschaffte ihm einen Platz auf der Anklagebank vor Gericht.
Gefährliche Drohung
Allerdings gemeinsam mit seinem Kontrahenten. Der wurde ebenfalls wegen gefährlicher Drohung angeklagt. Weil er aus seinem Auto einen Subwoofer holte, mit dem er sich - wie er erklärte - selbst verteidigen wollte, schreiben die "NÖN". Der Richter glaubte dieser Argumentation und sprach den Angeklagten rechtskräftig frei. Der geständige Hausbesitzer kam mit einer Diversion in der Höhe von Euro davon.
"Psychische Schmerzen" nach Mistgabel
Eine bemerkenswerte Schmerzensgeldforderung im Ausmaß von 500 Euro wies der Richter im Übrigen zurück: Denn durch die Mistgabel-Drohung hätte der 28-Jährige psychische Schmerzen erlitten, sogar von einer posttraumatischen Belastungsstörung war die Rede. Symbolisch musste der Hausbesitzer 100 Euro zahlen, womit sich der Kontrahent auch zufrieden gab.
Auf den Punkt gebracht
- Ein Streit auf einem Grundstück in Gutenbrunn eskalierte, als ein Hausbesitzer mit einer Mistgabel drohte, seinen Kontrahenten umzubringen
- Beide Männer wurden wegen gefährlicher Drohung angeklagt, aber der Kontrahent wurde freigesprochen, während der Hausbesitzer mit einer Diversion und einer symbolischen Geldstrafe davonkam
- Der Richter wies eine Schmerzensgeldforderung von 500 Euro zurück, die auf psychische Schmerzen und eine posttraumatische Belastungsstörung zurückzuführen war, und der Hausbesitzer musste schließlich 100 Euro zahlen