Streit in Gutenbrunn

Drohung mit Mistgabel – Fall landet vor Gericht

Drei Männer gerieten in Gutenbrunn in Streit, zwei standen am Ende vor dem Richter, der nach kuriosen Schilderungen salomonisch entschied.

Niederösterreich Heute
Drohung mit Mistgabel – Fall landet vor Gericht
Eine Mistgabel stand im Zentrum eines Gerichtstermins.
Getty Images/iStockphoto

Stein des Anstoßes: ein Streit auf einem Grundstück in Gutenbrunn (Bezirk Zwettl). Ein Hausbesitzer und sein Schwager wollten, dass der Kontrahent das Grundstück verlässt. "Wenn du dich nicht schleichst, bringe ich dich um!", drohte der 40-jährige Hausbesitzer.

Als sich der Kontrahent (28) bereits auf der Straße befand, wurde die Drohung deutlicher gemacht.

Gefuchtel mit Mistgabel

Denn der Aggressor fing an, wild mit einer Mistgabel zu gestikulieren. Das verschaffte ihm einen Platz auf der Anklagebank vor Gericht.

1/65
Gehe zur Galerie
    <strong>22.12.2024: Einwegpfand kommt – das wird ab Jänner neu bei Spar</strong>. Um Verwirrung zu vermeiden, setzt Spar ab Jänner auf speziell ausgebildete Pfandberater. <a data-li-document-ref="120078758" href="https://www.heute.at/s/einwegpfand-kommt-das-wird-ab-jaenner-neu-bei-spar-120078758">170 Getränkeartikel mussten überarbeitet werden.</a>
    22.12.2024: Einwegpfand kommt – das wird ab Jänner neu bei Spar. Um Verwirrung zu vermeiden, setzt Spar ab Jänner auf speziell ausgebildete Pfandberater. 170 Getränkeartikel mussten überarbeitet werden.
    SPAR/ Peakmedia Dominik Zwerger

    Gefährliche Drohung

    Allerdings gemeinsam mit seinem Kontrahenten. Der wurde ebenfalls wegen gefährlicher Drohung angeklagt. Weil er aus seinem Auto einen Subwoofer holte, mit dem er sich - wie er erklärte - selbst verteidigen wollte, schreiben die "NÖN". Der Richter glaubte dieser Argumentation und sprach den Angeklagten rechtskräftig frei. Der geständige Hausbesitzer kam mit einer Diversion in der Höhe von Euro davon.

    "Psychische Schmerzen" nach Mistgabel

    Eine bemerkenswerte Schmerzensgeldforderung im Ausmaß von 500 Euro wies der Richter im Übrigen zurück: Denn durch die Mistgabel-Drohung hätte der 28-Jährige psychische Schmerzen erlitten, sogar von einer posttraumatischen Belastungsstörung war die Rede. Symbolisch musste der Hausbesitzer 100 Euro zahlen, womit sich der Kontrahent auch zufrieden gab.

    red
    Akt.