Opioid-Sucht

Drogen: Krankenkasse zahlt Nasenspray gegen Überdosis

Ein spezielles Nasenspray kann die Wirkung von Opioiden aufheben. Seit Kurzem erstattet die Krankenkasse die Kosten für das Gegenmittel.

Newsdesk Heute
Drogen: Krankenkasse zahlt Nasenspray gegen Überdosis
Bis zu 40.000 Menschen gelten in Österreich als opioidabhängig. (Symbolbild)
Getty Images

Diese Neuerung kann Leben retten - auf Krankenschein. In Österreich gelten rund 35.000 bis zu 40.000 Personen als opioidabhängig (Stand Februar). Sie sind süchtig auf Heroin, Methadon oder die "Zombie-Droge" Fentanyl.

Der Großteil der Drogentode in Österreich gehen auf Opioide zurück. Bei einer Überdosis kann es zum tödlichen Atemstillstand kommen.

Gegenmittel Naloxon

Mithilfe eines speziellen Nasensprays, das den Wirkstoff Naloxon enthält, kann man die Wirkung zumindest teilweise aufheben. Die Polizei rüstet sich damit für ihre Arbeit, wie "Heute" berichtete. Die Landespolizeidirektionen können es über das Innenministerium für ihre Dienststellen ordern.

Nun können es sich auch Suchtkranke mit Opioid-Abhängigkeit besorgen und die Kosten von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) erstatten lassen. Seit März kann es auf Krankenkassenkosten verschrieben werden. Jenen Patienten, die eine entsprechende Schulung zur korrekten Anwendung des Sprays absolviert haben, haben Anspruch darauf.

"Die Personen können den Spray bei sich tragen und ihr Umfeld informieren, damit dieses im Falle eines Notfalles den Spray an den zumeist bewusstlosen Patientinnen und Patienten anwenden kann", teilte der Dachverband der Sozialversicherungsträger auf APA-Anfrage mit. Die Schulungen finden laut ÖGK unter anderem bei den verschreibenden Ärzten oder den Ausgabestellen statt. Projekte dafür laufen etwa in Tirol, Vorarlberg oder Wien.

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    Montage: Helmut Graf, Sabine Hertel

    Auf den Punkt gebracht

    • Die Krankenkasse erstattet nun die Kosten für ein spezielles Nasenspray, das die Wirkung von Opioiden aufheben kann
    • Das Nasenspray mit dem Wirkstoff Naloxon kann auf Krankenkassenkosten verschrieben werden, nachdem die Patienten eine entsprechende Schulung zur korrekten Anwendung absolviert haben
    red
    Akt.