Asfinag mahnt
Dringende Warnung vor Kostenfalle bei neuer Vignette
Ab 1. Dezember 2023 sind die neuen Vignetten für das Jahr 2024 gültig. Aber: Neben Neuerungen gibt es auch eine Falle, in die du tappen könntest.
Das neue Vignettenjahr beginnt am 1. Dezember 2023 – damit startet auch die Gültigkeit für die neue Klebevignette in Sonnengelb und die digitale Vignette 2024. Heuer gibt es allerdings eine Reihe Neuerungen neben der Farbe der Vignette.
"Neu im Angebot ist etwa erstmals die 1-Tages-Vignette. Sie ist wie auch die 10-Tages-Vignette bei Online-Kauf fortan sofort nach Kauf gültig", so Asfinag-Geschäftsführerin Claudia Eder. Eine Jahres-Vignette ist maximal 14 Monate gültig – die Vignette 2024 berechtigt somit bis zum 31. Jänner 2025 zur Fahrt auf Autobahnen und Schnellstraßen.
Falle lauert bei digitaler Vignette
"Sieben von zehn Jahres-Vignetten sind bereits digital, die Vorteile haben viele unserer Kund:innen bereits überzeugt", so Eder. Hier lauert aber auch eine Falle: Die digitale Jahres-Vignette 2024 ist mit einfachen Schritten im Asfinag-Mautshop und über die Asfinag-App erhältlich. Wichtig dabei: Kundinnen und Kunden müssen die Konsumentenschutzfrist bei Online-Käufen beachten.
Denn: Gemäß der Europäischen Richtlinie für Konsumentenschutz können Kund:innen vom Online-Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung zurücktreten – die digitale Vignette ist deshalb erst 18 Tage nach dem Kauf gültig. Für Unternehmer:innen ist die digitale Vignette wiederum sofort gültig.
Was teurer wird – und was nicht
Die 1-Tages-Vignette für Pkw wird es um 8,60 Euro beziehungsweise für Motorräder um 3,40 Euro geben. Bei der vor allem von Urlauber:innen genutzten 10-Tages-Vignette kommt es zu einer leichten Anpassung von bisher 9,90 Euro auf 11,50 Euro. Der Preis der 2-Monats-Vignette sinkt aufgrund der neuen gesetzlichen Preisstaffelung von 29 auf 28,90 Euro.
Der Preis der Jahres-Vignette bleibt unverändert bei 96,40 Euro. Die Preisstaffelung sowie die eigentliche Einführung der 1-Tages-Vignette beruht dabei auf der Umsetzung der Vorgaben der EU-Wegekostenrichtlinie.