15 Jahre nach Kündigung

Döner-Aushilfe erhält über 100.000 Euro für Überstunden

Ein Schweizer Gericht hat einem Mann recht gegeben, der seit Jahren gerichtlich gegen seinen Ex-Arbeitgeber kämpft. Er bekommt über 100.000 Euro.

Döner-Aushilfe erhält über 100.000 Euro für Überstunden
Ein Döner-Shop-Mitarbeiter siegte vor Gericht gegen seinen Chef und bekommt für Überstunden und Urlaub über 100.000 Euro.
IMAGO/Bihlmayerfotografie (SYMBOLFOTO)

Es ist nie zu spät, das zu bekommen, was einem zusteht: Der Fall eines Mannes aus dem Kanton Waadt in der Westschweiz ist ein wahrer Justiz-Hammer! Dort hat das Bundesgericht einem Mann recht gegeben, der die Bezahlung seiner Überstunden und nicht genommener Ferientage von seinem ehemaligen Arbeitgeber, einem Kebab-Imbiss im Kanton, verlangte.

Der Mann hatte im Kebab-Imbiss dreieinhalb Jahre Teilzeit als Küchenhilfe gearbeitet, Gemüse geschnitten und Dönerspieße präpariert. Die durchschnittlich vereinbarte Wochenarbeitszeit betrug 20 bzw. 20,5 Stunden, und der Ferienanspruch belief sich auf vier Wochen pro Jahr.  2009 kündigte er schließlich. 15 Jahre nach der Kündigung darf er sich jetzt über einen Gelregen freuen.

Küchenhilfe siegt 15 Jahre nach Kündigung

Einige Jahre später entschied er sich, den Rechtsweg zu beschreiten, um die unbezahlte Arbeit doch noch vergütet zu bekommen. Schließlich bekam er nun recht. Das oberste Gericht bestätigte die Entscheidung der kantonalen Richter, die die Zeugenaussagen zugunsten des Waadtländers für glaubwürdig hielten. Überstunden müssen in der Schweiz mit einem Lohnzuschlag von 25 Prozent entschädigt werden.

Der Döner-Imbiss-Besitzer muss nun rund 133.000 Euro an den ehemaligen Mitarbeiter zahlen. Das Unternehmen muss zudem die Gerichtskosten in Höhe von 5.000 Franken tragen, weil Der seine Beschwerde abgewiesen wurde.

Auf den Punkt gebracht

  • Ein Schweizer Gericht hat einem ehemaligen Mitarbeiter eines Kebab-Imbisses im Kanton Waadt nach einem jahrelangen Rechtsstreit 133.000 Euro für unbezahlte Überstunden und nicht genommene Ferientage zugesprochen
  • Der Mann hatte dreieinhalb Jahre Teilzeit als Küchenhilfe gearbeitet und erhält nun, 15 Jahre nach seiner Kündigung, die ihm zustehende Entschädigung
red, 20 Minuten
Akt.