Wenn die Temperaturen steigen, werden die Scooter wieder ausgepackt. In der Früh schnell auf zwei Rädern zur Arbeit düsen, nach Feierabend gemütlich wieder heim: Der E-Scooter ist vor allem in den Städten für viele zum Sommer-Fahrzeug Nummer 1 geworden.
Doch die Arbeiterkammer Oberösterreich warnt jetzt eindringlich auf Social Media: Normalerweise wirke die Unfallversicherung, wenn auf dem Arbeitsweg etwas passiert. Wer aber mit dem Scooter in die Arbeit düst und dabei stürzt, bleibt möglicherweise auf dem Schaden sitzen.
Der Grund ist ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH): Ein Mann war in Graz mit dem E-Roller auf dem Weg in die Arbeit, beim Bremsvorgang auf nasser Straße kam er ins Rutschen und verletzte sich.
Laut OGH waren die typischen Risiken des Scooters selbst schuld am Unfall: unter anderem die fehlende Stabilität (im Vergleich zu Fahrrädern; Anm.) und kleine Räder. Fazit: Kein Versicherungsschutz, keine Versehrtenrente.
Einfach gesagt: "Der OGH hat beschlossen, dass es sich bei E-Scootern nicht um ein sicher handhabbares oder übliches Verkehrsmittel handelt", erklärt die AK auf TikTok. Auch wenn E-Scooter mittlerweile zum Stadtbild gehören – vom Gesetzgeber werden sie als "Trendsportgerät" eingestuft, deren Benutzung eine besondere Geschicklichkeit erfordert.
Sicheres Fahren sei laut dem Urteil deshalb nicht garantiert. Wenn der Sturz – wie im Fall in Graz – wegen der Bauweise des Scooters passiert, hat man also Pech gehabt. Auch dann, wenn man sich brav an alle Verkehrsregeln hält.