Lehrplannovelle
Diese Sprache wird neues Maturafach an AHS
Ab dem Schuljahr 2024/25 soll Gebärdensprache – für hörende und gehörlose Schüler – im Lehrplan verankert werden.
Obwohl seit 2005 verfassungsrechtlich anerkannt, kommt Gebärdensprache (ÖGS) an österreichischen Schulen bis dato kaum vor. Eine nun verordnete Lehrplannovelle ändert dies ab dem Schuljahr 2024/25. Dann soll die Gebärdensprache von gehörlosen wie auch hörenden Schülern als Alternative zur zweiten lebenden Fremdsprache, Latein oder Griechisch und als Wahlpflichtgegenstand belegt werden können.
Derzeit kein ÖGS-Lehrplan oder -Schulbücher
Bis dahin gibt es jedoch noch strukturellen Aufholbedarf. Denn einen Lehrplan für Gebärdensprache existiert derzeit ebenso wenig wie zugelassene Schulbücher für Volks- und Sonderschule, kritisierte der Unabhängige Monitoringausschuss, der die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Österreich überwacht.
In sonderpädagogischen Lehrplänen soll ÖGS für gehörlose und hörbeeinträchtigte Schüler als verpflichtende Übung verankert werden, Noten gibt es aber keine.
Wusstest du...
... dass die Gebärdensprache von niemandem erfunden wurde, sondern sich – wie jede andere Lautsprache – auf natürliche Weise entwickelt hat?
Auch sind Gebärdensprachen weltweit nicht einheitlich, sondern unterscheiden sich je nach Nationalität. Gebärdensprachen weisen wie alle natürlichen Sprachen Dialekte und Soziolekte (wie z.B. verschiedene Sprachen zwischen Generationen: Jugendsprache und Sprache der älteren Generation) auf.
Die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) hat eine eigene Grammatik und eigenen Satzbau, die anders ist als die der Deutschen Lautsprache.
Derzeit nur vereinzeltes Angebot
Laut Bildungsministerium gibt es derzeit in der Pflichtschule Gebärdensprache nur als Teil der verbindlichen Übung "therapeutisch-funktionelle Übungen" oder in Kombination mit anderen Manual- und Gebärdensystemen. Vereinzelt bieten Standorte Gebärdensprache als unverbindliche Übung an, die freiwillig belegt werden kann. Für hörende Kinder gehörloser Eltern (CODA-Schüler) gibt es derzeit gar kein Angebot.
Aktuelle Regelung für gehörlose oder stark hörbeeinträchtigte Schüler
Gehörlose oder stark hörbeeinträchtigte Pflichtschüler können in Österreich eine Sonderschule oder eine Inklusionsklasse mit Hörenden in einer Regelschule besuchen, die Entscheidung liegt bei den Eltern. Unabhängig vom Standort können sie dort in einzelnen oder allen Fächern nach dem ergänzenden Lehrplan der Sonderschule für gehörlose Kinder unterrichtet werden, der auf ihre besonderen Lernvoraussetzungen eingeht. An den Pflichtschulen gibt es dabei Förderung durch Pädagogen mit Gebärdensprache-Kenntnissen und an Bundesschulen Dolmetschleistungen, damit sie Fachinhalte (z.B. Geografie, Mathematik, Physik) besser verstehen können.
Service-Links
Österreichischer Gebärdensprach- Dolmetscher- und Übersetzer Verband: https://oegsdv.at/
Österreichischer Gehörlosenbund: https://www.oeglb.at/
Auf den Punkt gebracht
- Ab dem Schuljahr 2024/25 wird Gebärdensprache als Maturafach an AHS eingeführt, um hörende und gehörlose Schüler zu unterstützen
- Obwohl die Gebärdensprache seit 2005 verfassungsrechtlich anerkannt ist, gibt es noch keinen Lehrplan oder Schulbücher dafür
- Die geplante Lehrplannovelle soll dies ändern und Gebärdensprache als Alternative zur zweiten lebenden Fremdsprache etablieren
- Bis dahin gibt es jedoch noch strukturellen Aufholbedarf, da es derzeit weder einen Lehrplan noch zugelassene Schulbücher gibt