Wien

Diese scharfen Regeln gelten für Imbiss-Lokale in Wien

Wien beendet am 3. Mai den harten Lockdown, die Gastronomie bleibt aber weiterhin zu. Für Kebab-Stände und Würstel-Buden gelten strenge Richtlinien.

André Wilding
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Ein Kebab-Stand in Wien - vor Corona.
Ein Kebab-Stand in Wien - vor Corona.
Kurt Molzer / picturedesk.com (Symbolbild)

Die Bundeshauptstadt Wien beendet mit 2. Mai (Sonntag) den harten Lockdown. Handel, körpernahe Dienstleister (Friseure, Massagen etc.), Zoos und Museen dürfen damit wieder öffnen und Kunden bzw. Gäste empfangen. Das gab Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) am Dienstag bei einer Pressekonferenz bekannt.

Die Öffnungsschritte müssten laut dem Stadtchef "sehr vorsichtig, intelligent und umsichtig" gesetzt werden. Die Öffnung muss nachhaltig sein. Wir wollen im Juni, Juli nicht wieder zusperren müssen", stellt Vize Christoph Wiederkehr (NEOS) weiter klar.

Essen bei Kebab-Stand verboten

Während die Geschäfte, Zoos, Museen und körpernahe Dienstleister wieder ab dem 3. Mai wieder öffnen dürfen, bleibt die Gastronomie weiter zu. Hungrige Mäuler müssen in Wien also weiter auf die Öffnung ihres Lieblingsrestaurants warten, Imbiss-Stände bleiben aber geöffnet – allerdings gelten hier ab 3. Mai strenge Regeln.

So darf man sich zwar weiterhin am Kebab- oder Würstelstand etwas zu essen kaufen, eine Konsumation an der Ausgabestelle ist aber nicht erlaubt. Heißt: man muss sich einen anderen Ort suchen, an dem man sein Hotdog oder Kebab verputzt, direkt beim oder vor dem Stand ist dies nicht gestattet.

FFP2-Maskenpflicht und Sperrfrist

Für Mitarbeiter mit Kundenkontakt gilt zudem weiter eine FFP2-Maskenpflicht, und auch die Kunden müssen beim Bestellen oder Abholen natürlich eine solche Maske tragen. Für die Imbiss-Lokale in Wien gilt zudem eine strikte Sperrfrist, diese ist um 22 Uhr angesetzt.

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