Wirtschaft

Diese Personen erhalten 200-Euro-Bonus bereits im Juli

Als erstes Bundesland startet Kärnten im Juli mit einer Bonuszahlung gegen die Teuerungswelle. Das Geld-Zuckerl wird in drei Stufen ausgezahlt.

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Ab Mitte Juli wird der Kärnten-Bonus in Höhe von 200 Euro in drei Stufen ausgezahlt.
Ab Mitte Juli wird der Kärnten-Bonus in Höhe von 200 Euro in drei Stufen ausgezahlt.
Getty Images/iStockphoto (Symbolbild)

In der Regierungssitzung am Dienstag wird der Kärnten Bonus mit seinem konkreten Auszahlungsmodus beschlossen – "damit schaffen wir in Kärnten die erste Direktzahlung gegen die immense Teuerung. Wir unterstützen damit jene Menschen, die immer größere Probleme haben, finanziell über die Runden zu kommen", informieren Landeshauptmann Peter Kaiser und Sozialreferentin Beate Prettner. Anspruchsberechtigt sind rund 50.000 Haushalte.

"Überweisung oder Direktzahlung"

"Die Auszahlung erfolgt in einem dreistufigen, bürgerserviceorientierten System, beginnend mit all jenen Menschen, die bereits jetzt eine andere Sozialleistung in Kärnten erhalten", sagen Kaiser und Prettner. Phase zwei und drei folgen dann ab August. Dann können Anträge online oder am Gemeindeamt gestellt werden. Wie Kaiser und Prettner ankündigen, "werden Anspruchsberechtigte auch die Möglichkeit haben, zwischen Überweisung aufs Konto und Direktzahlung per Post zu wählen". Details dazu werden in der Pressekonferenz nach der Regierungssitzung bekanntgegeben.

Wie Kaiser betont, sei Österreich von der stärksten Teuerungswelle seit vielen Jahrzehnten betroffen. "Viele Menschen kommen mit ihrem Einkommen kaum mehr über die Runden. Strom, Sprit, Lebensmittel – die Inflationsspirale dreht sich von 2,6 Prozent im Vorjahr auf mittlerweile rund 7 Prozent. Mit dem Kärnten Bonus schaffen wir eine Maßnahme, die unmittelbar den am stärksten von der Teuerung betroffenen Menschen hilft. Es ist unsere klare solidarische Aufgabe, dass wir genau jene unterstützen, die es besonders benötigen", sagt Kaiser.

"Planen schon nächste Erhöhung"

Wie berichtet, sind folgende Personengruppen anspruchsberechtigt: Kärntnerinnen und Kärntner, die eine soziale Leistung (Sozialhilfe, Wohnbeihilfe, Familienzuschuss, Heizkostenzuschuss, Ausgleichszulage etc.) erhalten. Außerdem Personen bzw. Haushalte mit einem monatlichen Netto-Einkommen von bis zu 1.328 Euro (Alleinstehend/ Alleinerziehend) bzw. von 1.992 Euro (Paar). Für jedes weitere Haushaltsmitglied erhöht sich die Einkommensgrenze um je 400 Euro netto. Die Auszahlungssumme wird sich in Summe auf gut 10 Millionen Euro belaufen.

Sozialreferentin Prettner weist darauf hin, dass das Land Kärnten in den vergangenen Monaten bereits verschiedene Unterstützungen erhöht hat: "Ich denke an den Heizkostenzuschuss, die Hilfe in besonderen Lebenslagen, die Wohnbeihilfe. Für den Heizkostenzuschuss planen wir aber schon die nächste Erhöhung – sie wird rechtzeitig vor der kommenden Heizsaison im Herbst in Kraft treten."

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