Wirtschaft
Diese Personen brauchen in Geschäften keine FFP2-Maske
Wenn Beschäftigte mit unmittelbarem Kundenkontakt im "nicht-lebensnotwendigen" Handel einen "2G"-Nachweis vorweisen, müssen sie keine Maske tragen.
Comeback für die FFP2-Maske in Österreich! Ab heute, 15. September, treten die neuen Corona-Maßnahmen in Kraft. Alle Personen – egal ob geimpft oder genesen – müssen ab Mittwoch im Lebensmittelhandel, Apotheken, Bank, Post oder auch Öffentlichen Verkehrsmitteln eine FFP2-Maske tragen.
Für Ungeimpfte gilt die FFP2-Maske zudem im gesamten Handel, also auch in Elektro- oder Kleidungsgeschäften. Personen, die geimpft oder genesen sind, können in den Shops einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Und wie sieht es für Mitarbeiter im Handel aus?
Zeitgerecht vor dem Inkrafttreten der neuen Corona-Maßnahmen ist Dienstagabend die 1. Novelle der 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung veröffentlicht worden. Inhaltlich ist für den Handel dabei folgende Masken-Regel abgebildet:
Beschäftigte im "nicht-lebensnotwendigen" Handel mit unmittelbarem Kundenkontakt müssen grundsätzlich eine FFP2-Maske tragen. Nur wenn diese Mitarbeiter:innen einen 2-G-Nachweis (geimpft oder genesen) vorweisen, entfällt die Maskenpflicht.
In Bezug auf eine Genesung sind sowohl Genesungsnachweise als auch Absonderungsbescheide zulässig, jedoch keine Antikörpernachweise.
FFP2-Maskenpflicht im Supermarkt
Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel mit unmittelbarem Kundenkontakt müssen hingegen ebenso wie die Kunden im Supermarkt immer eine FFP2-Maske tragen.
"Damit hat das Gesundheitsministerium für die 600.000 Beschäftigten im österreichischen Handel identische Regelungen zu den seit heute geltenden Bestimmungen für unsere Kundinnen und Kunden festgelegt", sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.