Neue Obergrenze
Diese Patienten werden in Wien nicht mehr operiert
In Wien gilt eine Obergrenze für Patienten aus den Bundesländern. Damit will man langen Wartezeiten für Patienten, die in Wien leben, entgegenwirken.
Im österreichischen Gesundheitssystem mangelt es an Ärzten und Pflegekräften. Die Folge sind lange Wartezeiten für die Patienten – in Spitälern und Arztpraxen. Besonders heikel wird's, wenn es um benötigte Operationen geht. Aufgrund mangelnder Kapazitäten wenden sich Patienten aus den angrenzenden Bundesländern Niederösterreich und dem Burgenland mit ihrem Anliegen auch an Wiens Spitäler.
Dem hat Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) einen Riegel vorgeschoben. Mit einer Obergrenze für "Gastpatienten" will man langen Wartezeiten für Patienten, die in Wien leben, entgegenwirken. Das heißt, es gibt nur noch ein bestimmtes Behandlungskontingent für Bundesländerpatienten – auch, wenn sie in Wien arbeiten. Für nicht dringende bzw. planbare Eingriffe sollen sie sich an dortige Spitäler wenden. Ausgenommen von der Regelung sind Notfälle.
Anstieg von Bundesländerpatienten in letzten Jahren
"In den vergangenen Jahren ist die Anzahl der Patienten aus anderen Bundesländern in den Wiener Spitälern stark gestiegen", so Hacker gegenüber der "Krone". "Die Kosten dafür muss Wien stemmen. Es kann auch nicht sein, dass Wiener auf dringend benötigte Operationen ewig warten müssen, weil auf den Wartelisten 20, 30 oder sogar 40 Prozent Gastpatienten stehen." So seien in der Vergangenheit mehr als eine Milliarde Euro Mehrkosten angefallen.
Mit dieser Maßnahme konnte die Zahl der Gastpatienten im stationären Bereich von 26 Prozent (Jahr 2017) auf 17 Prozent im Jahr 2023 und bei den ambulanten Patienten von 26 auf 19 Prozent gesenkt werden. In Ordensspitälern übernimmt Wien nur noch 17 Prozent an Bundesländerpatienten-Behandlungskosten.
Eine Frage der Finanzierung
Die Finanzierung der Krankenanstalten ist laut den Vorgaben des Bundes auf die Wohnbevölkerung des jeweiligen Bundeslandes abgestimmt. Um die Infrastruktur aufrechtzuerhalten, kommen Mittel über den Finanzausgleich. Dieser würde jedoch nicht ausreichen, um die Krankenanstalten zu finanzieren und erst recht nicht, um zusätzliche Kosten der Bundesländer-Behandlungen abzudecken, so das Büro Hacker.
Das Defizit würde aus dem Budget der Stadt abgedeckt. "Das heißt, über das Wiener Budget werden dadurch gar nicht so wenige Patienten aus den Bundesländern mitfinanziert. Im Gegenzug ersparen sich die Bundesländer – insbesondere Niederösterreich, aber auch das Burgenland – die Finanzierung von notwendigen Kapazitäten, durch die die gesamte Bevölkerung versorgt werden könnte", sagte ein Sprecher des Gesundheitsstadtrats.
Reaktionen aus Niederösterreich und Burgenland
Laut Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) habe es vor kurzem eine Einigung über einen neuen Finanzausgleich gegeben, der auch von Wien mitgetragen wurde. Dementsprechend gehe er davon aus, "dass Verträge in Österreich eingehalten werden". Man werde nicht hinnehmen, dass es zu einer Abkehr von dieser Vereinbarung und damit zu Verschlechterungen für Patienten komme. "Die Behandlung von Gastpatienten ist in einer 15a-Vereinbarung geregelt, diese überregionale Versorgungsfunktion ist auch mit einer pauschalen Abgeltung verbunden".
Landesrat Ludwig Schleritzko (ÖVP) aus Niederösterreich dazu: Wenn Wien jetzt Grenzen zwischen den Bundesländern zu Lasten von Patientinnen und Patienten aufziehen wolle, "dann müssen wir unser grundlegendes Zusammenleben in Österreich überdenken. Es kann nicht sein, dass Menschen aus Niederösterreich und dem Burgenland aufgrund ihres Hauptwohnsitzes keine Behandlung in einem Wiener Spital bekommen." Die Bundeshauptstadt würde damit "eine grundsätzliche Vereinbarung brechen, die (...) von allen Ländern unterzeichnet wurde".
Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- In Wien wurde eine Obergrenze für Patienten aus anderen Bundesländern eingeführt, um die Wartezeiten für Wiener Patienten zu verkürzen
- Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass Wiener nicht länger auf dringend benötigte Operationen warten müssen, während Patienten aus Niederösterreich und dem Burgenland sich an ihre lokalen Spitäler wenden sollen, außer in Notfällen