Oberösterreich
Diese Kunden sparen sich jetzt bis zu 1.000 € im Jahr
Nach wie vor belastet die Teuerung die Geldbörsen vieler Menschen. Energiebezieher dürfen jetzt kurz durchatmen: Die Preise werden leicht gesenkt.
Laut einer Schnellschätzung der Statistik Austria lag die Inflation im Juni bei acht Prozent. Obwohl sich die Teuerung eingebremst hat, stöhnen weiterhin viele Konsumenten über die sehr hohen Lebenshaltungskosten.
So gab es bei Wohnungen, Wasser und Energie eine Preissteigerung von rund 15 Prozent. Auch auf dem Energiesektor mussten Kunden in den vergangenen Monaten extreme Preissteigerungen in Kauf nehmen.
Nach Modell wäre Preis extrem angestiegen
2015 erstellte das Land OÖ ein indexbasiertes Kalkulationsmodell. Damit ist eine objektive Systematik zur Feststellung der Kosten für Fernwärme möglich. Wichtige Anzeichen für die Preisgestaltung sind unter anderem die Herstellungskosten je nach Erzeugungsart.
Die Fernwärme-Unternehmen müssen ihre jährlichen Anträge zur Neufestsetzung der Tarife nach diesem Modell darstellen und einreichen.
Doch wegen der massiv schwankenden Situation auf den Energiemärkten und hoher Inflation wären die durch dieses Modell errechneten Preissteigerungen zwischen 60 und sogar über 100 Prozent – je nach Versorger. Die höchsten Steigerungen hätte es demnach bei den Versorgern mit hohem fossilen Gasanteil gegeben.
Vor diesem Hintergrund teilte der Umwelt-Landesrat Stefan Kaineder (Grüne) deshalb den Fernwärmebetreibern mit, dass Preisanträge jenseits der Inflationsrate nicht genehmigt werden. Denn gerade jetzt sei der Zeitpunkt gekommen, in dem die Politik eingreifen muss.
Die drei größten Energieanbieter Energie AG, Linz AG und die eww Gruppe haben nun jeweils Höchstpreisanträge in der Höhe von 8 Prozent gestellt.
Intensive Sitzungen
Die beantragten Anpassungen liegen alle sowohl unter der aktuellen Inflationsrate vom Mai mit 9 Prozent und auch weit unter der Teuerung bei Lebensmitteln mit rund 12 Prozent.
Konkretes Beispiel: Laut internen Berechnungen spart sich ein durchschnittlicher Haushalt – abhängig von Wohnungsgröße, Versorgungsunternehmen, Energieverbrauch u.a. – somit bis zu 1.000 Euro im Jahr.
Für Kunden von Fernwärmeversorgern, die dem Preisbescheid unterliegen, bedeutet das, dass ihre Kosten nicht höher als über die aktuelle Inflationsrate ansteigen dürfen.
Als einziges Bundesland habe Oberösterreich erstmals die Reißleine gezogen und zum Schutz der Fernwärme-Kunden den Hebel des Preisgesetzes eingesetzt, so Kaineder.
Mitglieder der Preiskommission – Vertreter der Interessenvertretung und dem Energiebeauftragten des Landes OÖ – begrüßen diese Maßnahme.
Laut dem Preisgesetz von 1992 müssen Preissteigerungen volkswirtschaftlich gerechtfertigt sein.
Nun wird die Behörde die Genehmigungsbescheide zur Festlegung der amtlichen Höchstpreise für Fernwärme anfertigen. Die Frist zur Ausstellung ist der 1. August.