Corona, Impfen und Pflege
Diese drei Volksbegehren starten heute
Eintragungswoche startet: Neben zwei Corona-Initiativen kann ab Montag auch die Forderung nach mehr Gerechtigkeit für Pflegekräfte unterstützt werden.
Heute beginnt die Eintragungswoche für insgesamt drei neue Volksbegehren: Neben den Initiativen "COVID-Strafen-Rückzahlung" und "Impfpflichtgesetz abschaffen" kann ebenso die Forderung nach mehr Gerechtigkeit für Pflegekräfte unterstützt werden. Die Initiatoren müssen bundesweit mindestens 100.000 Unterschriften sammeln, damit sich der Nationalrat mit dem jeweiligen Thema auseinandersetzt.
Corona-Strafen und Impfpflichtgesetz
Nachdem ein Teil der Corona-Strafen bereits vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben und von den Behörden zurückgezahlt wurde, fordert das "COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren" nun die Rückzahlung aller verhängten Corona-Strafen - auch wegen eines eventuellen Verstoßes gegen die Impfpflicht.
Unterstützer des "Impflichtgesetz abschaffen"-Volksbegehrens sprechen sich dafür aus, dass das COVID-19-Impfpflichtgesetz schnellstmöglich vom Parlament abgeschafft werden soll. Die Begründung der Initiatoren lautet: "Das Impfpflichtgesetz ist unangemessen, gefährdet Menschenleben und verstößt offensichtlich gegen die Grundrechte, die jeder Einzelperson gegenüber dem Staat zustehen."
"Gerechtigkeit den Pflegekräften"
Neben den zwei Corona-Begehren kann auch die Initiative "Gerechtigkeit den Pflegekräften!" unterschrieben werden. Aufgrund der besonderen Belastung des Pflegepersonals fordert dieses Begehren erheblich mehr Geld für aktive Pflegekräfte sowie eine generelle Aufstockung der für diesen Bereich vorgesehenen Budgetmittel. Somit soll der aktuellen Personalnot entgegengewirkt werden.
Hier wird kritisiert, dass seit Beginn der Corona-Pandemie über die besondere Belastung des Pflegepersonals berichtet wird. Statt Veränderung sei die Reaktion darauf aber im Wesentlichen bloß "Anerkennung und Applaus" gewesen. Da Pflege eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei, sei der Gesetzgeber gefordert, faire Rahmenbedingungen zu schaffen, heißt es in der Begründung.
Unterschriften bis 13. November möglich
Der Eintragungszeitraum läuft von 6. bis 13. November. In dieser Zeit haben die Stimmberechtigten die Möglichkeit, eines oder mehrere dieser Volksbegehren in einem beliebigen Eintragungslokal in ganz Österreich zu unterstützen. Die Begehren können ebenso mittels Handy-Signatur oder ID Austria unter http://www.bmi.gv.at/volksbegehren unterschrieben werden.
Stimmberechtigt sind Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, ihren Hauptwohnsitz in einer Gemeinde des Bundesgebietes haben, das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.