Messengerüberwachung
Die Regierung will jetzt wissen, mit wem du schreibst
Die vor allem von der ÖVP geforderte Überwachung der Messengerdienste soll in einem ersten Schritt die Metadaten betreffen.
Die ÖVP fordert die Überwachung von Messengerdienste wie WhatsApp oder Signal. Diese Überwachung soll im ersten Schritt bei den Metadaten erfolgen. Dafür ist aber eine Anpassung der auf Grundlage des Telekommunikationsgesetzes bestehenden Verordnung zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs nötig, heißt es am Montag auf Anfrage der APA aus dem Innenministerium.
Begriffe sollen angepasst werden
Für die Strafprozessordnung ist bereits jetzt die "Auskunft über Daten einer Nachrichtenübermittlung" geregelt. Sie soll als Vorbild dienen, denn die dort verwendeten Begriffe sollten den im Telekommunikationsgesetz verwendeten Begriffe angepasst werden. So lautet zumindest die Forderung des Innenministeriums.
Wer schreibt mit wem?
Dann soll es möglich sein, die Metadaten abfragen zu können. Dabei geht es aber nicht etwa um den Inhalt, der über die Messengertexte versandt wird, sondern wer mit wem kommuniziert. Zuletzt hatte sich Justizministerin Alma Zadic von den Grünen auch offen für neue Möglichkeiten gezeigt, wobei die rote Linie eines "Bundestrojaners" nicht überschritten werden darf.
Diese rote Linie wurde vom Verfassungsgerichtshof gezogen. So soll es etwa ein Aufspielen von Schadsoftware und mögliche Sicherheitslücken nicht geben. Die Forderung kam erneut aufgrund der Spionageaffäre rund um den ehemaligen Verfassungsschützer Egisto Ott auf.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Die österreichische Regierung plant die Überwachung von Messengerdiensten wie WhatsApp und Signal, vorerst durch die Erfassung von Metadaten
- Das Innenministerium will dazu die bestehende Verordnung zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs anpassen, um die Kommunikation zwischen Personen feststellen zu können, ohne den Inhalt der Nachrichten zu lesen
- Die Justizministerin betont jedoch, dass dabei bestimmte Grenzen eingehalten werden müssen, wie beispielsweise das Aufspielen von Schadsoftware