Straßenstück vor dem Eingang:
Die Regeln bei Schulstraßen
Eine der Maßnahmen der Stadt Wien für Schulwegsicherheit ist die "Schulstraße": Hier gilt Fahrverbot 30 Minuten vor und teilweise nach dem Unterricht.
Kurz vor oder nach dem Unterricht spielen sich bei Volksschulen oft chaotische Szenen ab: eilige (Groß-)Eltern und Erziehungsberechtigte, lebhafte Kinder und vieles mehr.
Um Gefahren- und Stausituationen vorzubeugen, können Behörden unter bestimmten Voraussetzungen sogenannten "Schulstraßen" verordnen, wo 30 Minuten vor Schulbeginn (und oft auch nach dem Ende) Fahrverbot gilt.
Ausnahmen: Nur mit Schrittgeschwindigkeit
Kfz-Verkehr ist dann dort für diesen Zeitraum grundsätzlich verboten. Nur Anrainer und zum Beispiel Radfahrer dürfen in eine "Schulstraße" einfahren, aber nur mit Schrittgeschwindigkeit. Fußgänger dürfen sich frei auf der Fahrbahn bewegen, dürfen den allenfalls erlaubten Fahrzeugverkehr jedoch nicht behindern.
Dieser erlaubte Verkehr sind Kranken- und Schülertransporte, Öffis, Straßendienst, Müllabfuhr, Polizei, Rettung und Feuerwehr, Pannen- und Abschleppdienste und direkte Anrainer mit Kfz (nur zum Zufahren, nicht um durchzufahren).
Alle Informationen zur "Heute"-Initiative Sicherheit am Schulweg: https://www.heute.at/sicherheit-am-schulweg