Schutz im Straßenverkehr:
Der Vertrauensgrundsatz gilt bei Kindern erst ab 14
Verkehrsteilnehmer sind dazu verpflichtet, sich im Straßenverkehr so zu verhalten, dass Kinder nicht gefährdet werden können.
Von Irma Basagic
Vertrauensgrundsatz: Kinder unter 14 Jahre "müssen" Regeln nicht kennen. Sie genießen besonderen Schutz im Straßenverkehr.
Foto: Getty Images/iStockphoto
Der "Vertrauensgrundsatz" besagt, dass jeder darauf vertrauen kann, dass andere Personen die Verkehrsregeln kennen und befolgen. Kinder unter 14 sind davon ausgenommen und besonders geschützt: Man darf sich nicht darauf verlassen, dass sie die Regeln kennen und einhalten.
„Räumliche Wahrnehmung fällt Kindern oft schwer, sie haben längere Reaktionszeiten, sind leicht ablenkbar.“
Marion Seidenberger
ÖAMTC-Verkehrspsychologin
Andere Verkehrsteilnehmer sind zu erhöhter Aufmerksamkeit, Verringerung der Geschwindigkeit und Bremsbereitschaft verpflichtet, wenn Kinder in der Nähe sind, um deren Gefährdung auszuschließen.
Alle Informationen zur "Heute"-Initiative Sicherheit am Schulweg: https://www.heute.at/sicherheit-am-schulweg
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