Rechtsstreit mit Folgen

Der Beweis – Bundeskanzleramt wurde wirklich gepfändet

Ein Wiener Rechtsanwalt erwirkte nun bei zwei Prunkbauten der Republik eine Grundbucheintragung mit einer Pfandrechts-Vormerkung. Das ist der Grund.

Christian Tomsits
Der Beweis – Bundeskanzleramt wurde wirklich gepfändet
Das Bundeskanzleramt am Wiener Ballhausplatz
Helmut Graf

Weil die Zahlung von 322 Euro für einen berechtigten Exekutionsantrag vom Bund nicht gleich beglichen wurde, machte ein Wiener Anwalt einen Winkelzug, der der Republik teuer kommen könnte. Tatsächlich: Beim Bundeskanzleramt am Ballhausplatz und dem Schloss Schönbrunn in Wien-Hietzing sind nun Vormerkungen zur Pfändung im Grundbuch eingetragen.

Der Grundbucheintrag zur Liegenschaft am Ballhausplatz
Der Grundbucheintrag zur Liegenschaft am Ballhausplatz
Screenshot

Der Grund ist, dass der beflissene Wiener Anwalt Wolfgang Andreas Orsini und Rosenberg im Streit um Kostenersatz nach einer Covid-Absonderung vom Bund nicht und nicht aufgeben wollte.

Nachdem die zuständige Wiener Behörde einen Bescheid mit einem falschen Zeitraum ausgestellt hatte, bekämpfte der Advokat diesen erfolgreich, bekam aber nie einen berichtigten Bescheid zugestellt – wir berichteten. Also blitzte der Jurist zunächst beim Verwaltungsgericht Wien mit seiner Geldforderung in unbekannte Höhe ab, bekam dann aber in einer außerordentlichen Revision beim Höchstgericht Recht.

Versteigerung droht wegen 322 Euro

Per Entscheid des Verwaltungsgerichtshofs vom 16. November wurden ihm daher die Kosten für das Revisionsverfahren (1346,40 Euro) "binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution" zugesprochen. Als nach vier Wochen das Geld aber noch nicht am Konto des Juristen landete, stellte er einen Exekutionsantrag (um 322 Euro) beim Bezirksgericht Innere Stadt – und ließ sich bei den beiden schmucken Staatsobjekten, dem Schloss Schönbrunn und dem Bundeskanzleramt am Wiener Ballhausplatz, mit einer Vormerkung zum Pfandrecht im Grundbuch eintragen.

Das wurde mit 10. Jänner bewilligt, 1.346 Euro wurden mittlerweile überwiesen – 322 Euro für den Exekutionsantrag blieb die Gebietskörperschaft Bund jedoch schuldig. Orsini und Rosenberg könnte eine Versteigerung vom Sissi-Schloss und vom Kanzleramt veranlassen, um an seine verbleibenden 322 Euro zu kommen.

Wir alle müssen unsere Verpflichtungen auf Punkt und Beistrich erfüllen, und wenn der Bund etwas zahlen soll, dann passiert das einfach nicht
Wolfgang A. Orsini und Rosenberg,
Rechtsanwalt

Dem "Standard" sagte er dazu: "Wir alle müssen unsere Verpflichtungen auf Punkt und Beistrich erfüllen, und wenn der Bund etwas zahlen soll, dann passiert das einfach nicht." Die Republik räumte gegenüber dem Medium ein, die Zahlungsfrist nicht eingehalten zu haben und versprach, die offenen 322 Euro sofort zu begleichen, wenn der Exekutionsantrag eingetroffen sei. Tatsächlich versteigert wird aber nichts, der Jurist habe dem Vernehmen nach nicht vor, von seinem Recht Gebrauch zu machen.

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