Internationaler Gerichtshof
Den Haag weist Völkermord-Klage gegen Israel nicht ab
Israel muss in der Völkermords-Causa vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag eine erste Teilniederlage einstecken.
Der Internationale Gerichtshof wird die von Südafrika eingereichte Völkermord-Klage gegen Israel nicht verwerfen. Das teilte das Gericht mit. Zudem entschied der IGH, dass Israel humanitäre Hilfe für den Gazastreifen ermöglichen muss. Er verpflichtet Israel aber nicht zum Ende des Militäreinsatzes im Gazastreifen.
Die Rechtsvertreter Südafrikas beschuldigen Israel vor dem höchsten Gericht der Vereinten Nationen, die Völkermordkonvention verletzt zu haben. Sie fordern im Eilverfahren einen sofortigen Rechtsschutz für die Palästinenser. Demnach sollen die Richter das Ende der militärischen Handlungen anordnen. Zuletzt kam es vorm dem Sitz des Gerichtshofes auch wiederholt zu Demonstrationen.
Verfahren kann Jahre dauern
Südafrika hatte die Klage Ende 2023 eingereicht. Es wirft Israel vor, die Auslöschung der Palästinenser zu beabsichtigen. Israel weist den Vorwurf entschieden zurück. Der UN-Gerichtshof soll über Konflikte zwischen Staaten entscheiden. Eine Entscheidung, zunächst nur über den Eilantrag, fällt in der Regel relativ schnell. Ein Verfahren in der Hauptsache, dem Völkermord-Vorwurf, kann Jahre dauern.