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DAS solltest du nicht an deinem Gepäck anbringen

Ein Gepäckabfertiger am Flughafen Dublin verrät, was man tun kann, um den Verlust des Gepäcks zu vermeiden.

Heute Life
DAS solltest du nicht an deinem Gepäck anbringen
Das große Zittern nach jedem Flug: Kommt der Koffer an oder nicht?
Getty Images/iStockphoto

Sie begegnen einem auf dem Gepäckband laufend: Koffer mit individuellen Verzierungen. Seien es Schleifen, Bänder, Wollfäden, Sticker oder noch kreativere Ausprägungen – sie alle erfüllen einen Zweck: Das Gepäck bei der Abholung möglichst schnell zu erkennen und um Verwechslungen zu vermeiden. Wird der Koffer aufgegeben, können solche Verzierungen allerdings nachteilig sein (Adressanhänger ausgenommen), wie ein Gepäckabfertiger vom Flughafen Dublin (Irland) jetzt verriet.

Sticker und Bänder entfernen

Im Gespräch mit RSVP Live riet John, die oft am Gepäck angebrachten Kennzeichnungsbänder zu entfernen, da diese zu Verzögerungen beim Transport des Gepäcks zum Flugzeug führen können. "Bänder, die die Reisenden zur Identifizierung an ihren Koffern befestigen, können zu Problemen beim Scannen des Gepäcks in der Gepäckhalle führen", sagte er. "Wenn das Gepäckstück nicht automatisch gescannt werden kann, kann es zu einer manuellen Bearbeitung kommen, was unter Umständen dazu führen kann, dass das Gepäckstück nicht zum Flugzeug gelangt." Weiters sollten alte Aufkleber von vergangenen Reisen vom Gepäck entfernt werden, denn sie können beim Scannen zu Verwirrung führen.

Was tun, wenn das Gepäck beschädigt wird?

Wird der Koffer während des Fluges beschädigt, ist, laut österreichischer Rechtslage, die Fluggesellschaft zu Schadenersatz verpflichtet. Laut Homepage der Arbeiterkammer (AK) ist dieser Anspruch unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend zu machen. Ist der Schaden irreparabel, kann Ersatz für den Zeitwert des Gepäckstückes gefordert werden. Schäden am Kofferinhalt, für die Reisende selbst verantwortlich sind, muss die Fluggesellschaft nicht erstatten. Dazu zählen beispielsweise zerbrechliche Gegenstände oder technische Geräte, die für den Transport im Aufgabegepäck nicht ausreichend geschützt wurden.

red
Akt.
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