Bei Reisen in die USA ist momentan besondere Vorsicht geboten: Es häufen sich Berichte über verweigerte Einreisen und Inhaftierungen von Urlaubern. Jüngst machte die Geschichte die Runde, wonach zwei junge Frauen aus Deutschland bei ihrer Einreise in die USA festgenommen und dann abgeschoben wurden: Ihnen wurde vorgeworfen, mit ihren Touristenvisa in den USA arbeiten zu wollen.
Selbst bei erfolgreicher Einreise kann es vorkommen, dass die Grenzbehörden die Daten mitgeführter Geräte wie Laptops oder Smartphones analysieren: "Im Rahmen der Einreisekontrolle sind US-Behörden zur Aufklärung möglicher Verdachtsmomente bezüglich des Vorliegens der Einreisevoraussetzungen auch zu einer Überprüfung mitgeführter technischer Geräte wie Mobiltelefon oder Laptop berechtigt. In begründeten Fällen kann auch ein Auslesen der Geräte erfolgen", schreibt etwa das deutsche Auswärtige Amt.
Es stellt sich die Frage, ob die erwähnten Geräte bei einer Einreise in die USA noch ohne Bedenken mitgeführt werden können. Fest steht, dass Grenzbeamte Zugriff auf geschäftliche sowie private elektronische Geräte verlangen und dabei gespeicherte Daten wie Apps, Fotos, Nachrichten und andere sensible Daten auswerten können.
Neu ist dies nicht. Doch in der aufgeheizten Stimmung und angesichts vermehrter Berichte über Probleme beim Einreisen ist das Risiko aktuell größer, von Grenzbeamten unter die Lupe genommen und – in gewissen Fällen offenbar auch ungerechtfertigt und aufgrund falscher Vorwürfe – inhaftiert oder abgeschoben zu werden.
Gemäß den US-Grenzbehörden, der US Customs and Border Protection (CBP), sind Kontrollen elektronischer Geräte höchst selten. 2024 kamen solche demnach bei gerade einmal 0,01 Prozent der Einreisenden zum Zug. Und in nur einem von zehn Fällen, bei denen es doch zu einer Untersuchung kommt, fällt diese eingehender aus.
Der Grenzbeamte schließt dann externe Geräte an, "um nicht nur auf das Gerät zuzugreifen, sondern auch dessen Inhalte zu überprüfen, zu kopieren und/oder zu analysieren", wie die CBP schreibt. Dies geschieht etwa beim Verdacht auf terroristische Aktivitäten, Kinderpornografie, Drogen-, Menschen- und Bargeldschmuggel, Menschenhandel – oder Visabetrug.
Sollten die Grenzbeamten die eigenen elektronischen Geräte wider Erwarten einfordern, sind die Aussichten auf erfolgreichen Widerspruch gering – der Zoll- und Grenzschutz wird das Telefon wohl trotzdem beschlagnahmen. Wie kann man sich also schützen?
Auch wer nur als Tourist in die USA reist, sollte sich auf mögliche Gerätedurchsuchungen an der Grenze vorbereiten. Viele Datenschützer, darunter die Bürgerrechtsunion ACLU, raten dazu, vor der Einreise alle privaten oder sensiblen Daten von Geräten zu entfernen.