Arbeiterkammer klärt auf

Dämmerungseinbrecher aktiv – das zahlt die Versicherung

Im Herbst nehmen Dämmerungseinbrüche wieder zu. Jetzt gibt die Arbeiterkammer OÖ Tipps, wie man sein Hab und Gut am besten schützen kann.
Oberösterreich Heute
19.10.2024, 13:15

Werden die Tage kürzer, nehmen die Einbrüche zu. Um Gauner abzuschrecken, können unterschiedliche Maßnahmen ergriffen werden: zum Beispiel das Haus bewohnt aussehen oder eine Alarmanlage installieren lassen.

Grundsätzlich raten die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Oberösterreich, sich um eine gute Versicherung zu kümmern.

Wichtig vor allem: Im Fall eines Einbruchdiebstahls leistet eine Haushaltsversicherung Ersatz. Die Kammer rät außerdem, eine ausreichende Versicherungssumme festzulegen. Grund: Nach einem gedeckten Schadensfall kann der gesamte Haushalt in der gleichen Qualität wieder neu angeschafft werden.

Bei Wertgegenständen gibt es je nach Versicherung unterschiedliche Entschädigungsgrenzen. Die Höhe hängt davon ab, wo diese verwahrt werden. Gegen einen Prämienzuschlag können die Limits, wenn erwünscht, erhöht werden.

Die Tipps der AK:

  • Die Wertgegenstände sollten in Safes oder in Geldschränken aufbewahrt werden. Wichtig: Wertvolles nie frei herumliegen lassen.
  • Ist ein Safe oder Geldschrank vorhanden, muss er den in den Versicherungsbedingungen definierten Anforderungen entsprechen. Außerdem muss er ordnungsgemäß versperrt sein, damit im Schadensfall gezahlt wird.
  • Zum Nachweis Verzeichnisse der Wertgegenstände mit Angaben geführt werden. Diese müssen einschließlich Fotos gesondert aufbewahrt werden.
  • Auch durch Vandalismus entstandene Schäden sollten unbedingt versichert werden. Dabei handelt es sich um mut- oder böswillige Zerstörung des Wohnungsinhaltes.
  • Wurde ein Fahrrad aus dem Wohnhaus, den Nebenräumen oder dem versicherten Grundstück, kommen die meisten Haushaltsversicherungen auf.
  • Wenn niemand zuhause ist, soll darauf geachtet werden, dass alle Türen und Fenster ordnungsgemäß verschlossen sind.

Weitere Informationen zur Haushaltsversicherung sind auf ooe.konsumentenschutz.at zu finden.

Vorsicht vor gekippten Fenstern

Die Versicherung zahlt übrigens nur, wenn die in den Bedingungen vereinbarten sogenannten Obliegenheiten bzw. Pflichten eingehalten werden. Wird die Wohnung von allen Personen verlassen, sind Türen und Fenster zu verschließen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass ein gekipptes Fenster im Sinne der Konditionen nicht "verschlossen" ist.

{title && {title} } red, {title && {title} } 19.10.2024, 13:15
Es gibt neue Nachrichten auf Heute.atZur Startseite