Wirtschaft

Corona-Unterstützungspaket nun ausgeweitet

Der 80-prozentige Umsatzersatz für Unternehmen und Betriebe wurde ausgeweitet: auch Privatzimmervermieter sind nun anspruchsberechtigt. 

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Elisabeth Köstinger (ÖVP) & Gernot Blümel (ÖVP)
Elisabeth Köstinger (ÖVP) & Gernot Blümel (ÖVP)
Florian Schroetter / EXPA / picturedesk.com

Vor wenigen Tagen gaben Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) bekannt, dass ein neues Unterstützungspaket für Betriebe geschnürt wurde. Damit sollen die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus-Pandemie und des Lockdowns abgefedert werden.

Betriebe und Unternehmen, die mit der neuen Corona-Schutzmaßnahmenverordnung geschlossen wurden, können demnach seit vergangenem Freitag (8.11.) eine Umsatzentschädigung von bis zu 80 Prozent des Umsatzes des Vorjahres beantragen. Dazu zählen Beherbergung, Veranstalter, Gastronomie, Freizeitbranche.

Nun auch Privatzimmervermieter berechtigt

Wie das Tourismusministerium unter Elisabeth Köstinger (ÖVP) am heutigen Freitag mitteilte, wird die Regelung nun ausgeweitet. Der Umsatzersatz aus öffentlichen Mitteln, den die Gastronomie-, Tourismus- und Freizeitbetriebe Corona-bedingt bekommen, wird jetzt auch auf Privatzimmervermieter ausgeweitet.

Die entsprechenden Anträge können demnach ab Mittwoch über die AMA gestellt werden. Auch "Urlaub am Bauernhof"-Betriebe, Buschenschanken und Heurige sind nun anspruchsberechtigt.

Den 80-prozentigen Umsatzersatz für den Monat November sollen Privatzimmervermieter bekommen, die entweder im eigenen Haushalt private Gästezimmer oder Ferienwohnungen mit höchstens zehn Betten vermieten und nicht der Gewerbeordnung (GewO 1994) unterliegen.

30.000 Anspruchsberechtigte in Österreich

Laut Ministerium gibt es in ganz Österreich rund 38.000 Privatzimmervermieter, davon seien rund 30.000 anspruchsberechtigt. Einen Umsatzersatz sollen auch bis zu 8.500 land- und forstwirtschaftliche Betriebe erhalten, die "Urlaub am Bauernhof" anbieten. Ebenso sind bis zu 3.500 Heurige und Buschenschankbetriebe berechtigt. Den Umsatzersatz soll es für November geben, wobei die Berechnungsbasis der gleiche Vorjahreszeitraum.

Zimmer und Wohnungen, die über Airbnb vermietet werden, seien in der Regel nicht im eigenen Haushalt, so Nachrichtenagentur APA.

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