Tannenhof-Prozess

Corona-Cluster mit 18 Toten – jetzt kommt das Urteil

18 Menschen starben, als im steirischen Seniorenheim "Tannenhof" das Coronavirus ausbrach. Jetzt geht der Cluster-Prozess ins Finale.

Newsdesk Heute
Corona-Cluster mit 18 Toten – jetzt kommt das Urteil
Das Bundesheer musste im November 2020 für einige Zeit die Betreuung der Bewohner des Pflegeheims "Tannenhof" übernehmen.
ERWIN SCHERIAU / APA / picturedesk.com

Es war November 2020: Soldaten in weißen Ganzkörperschutzanzügen und ABC-Schutzmasken im Gesicht übernahmen plötzlich ein Seniorenheim in St. Lorenzen im Mürztal.

Der "Tannenhof" war nach einem Corona-Ausbruch komplett kontaminiert, die Lage katastrophal: Das Personal lag krank darnieder, 38 der 49 Heimbewohner waren infiziert worden. 18 Menschen starben – laut einem Gerichtsmediziner elf von ihnen in direktem Zusammenhang mit Covid-19.

Finale im Prozess erwartet

Seit Mai vergangenen Jahres wird nun fünf Verantwortlichen und leitenden Mitarbeitern der Einrichtung in Leoben der Prozess gemacht. Es geht um viel, 90 Zeugen wurden inzwischen einvernommen. Der Vorwurf lautet vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten. Am heutigen Mittwoch könnte nach der Erörterung von zwei Gutachten das Urteil fallen.

Bundesheereinsatz nach Corona-Ausbruch im Pflegeheim "Tannenhof" 2020

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    30. November 2020: Bundesheerangehörige des ABC-Abwehrtrupps bereiten sich auf die Desinfektion des Pflegeheims "Tannenhof" in St. Lorenzen im Mürztal.
    30. November 2020: Bundesheerangehörige des ABC-Abwehrtrupps bereiten sich auf die Desinfektion des Pflegeheims "Tannenhof" in St. Lorenzen im Mürztal.
    ERWIN SCHERIAU / APA / picturedesk.com

    Unter anderem geht es laut ORF in dem Prozess um die Frage, ob ein besseres Hygienekonzept den tödlichen Clusterausbruch verhindern hätte können. Die Staatsanwaltschaft spricht von gravierenden Verfehlungen in dem "Seniorenkompetenzzentrum".

    Verteidiger gibt Medien die Schuld

    Es hätte weder Präventionspläne, noch einschlägige Einschulungen der Mitarbeiter gegeben. Auch die Zusammenarbeit mit den Landesbehörden sei genauso non-existent gewesen wie die eigentlich vorgeschriebene Kontaktnachverfolgung (Contact Tracing) auf Basis der Covid-Tests von Mitarbeitern und Heimbewohnern. Und: Corona-Verdachtsfälle sollen nicht isoliert worden sein.

    Die Linie der Verteidiger wirft dabei Fragen auf: Einer von ihnen habe zu Prozessbeginn die Schuld den Medien gegeben. Durch deren "skandalisierende Berichterstattung" sei es erst überhaupt zu einer Anklage gekommen.

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      red
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