Sexuelle Belästigung

"Chef" will Lehrling küssen, lauert ihr vor Schule auf

Die Zahl der gemeldeten Fälle von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz nimmt zu. Auch eine Jugendliche wurde vom Mann ihrer Chefin bedrängt.

Wien Heute
"Chef" will Lehrling küssen, lauert ihr vor Schule auf
Der Mann der Chefin belästigte das Lehrlingsmädchen, die Jugendliche zeigte ihn an (Symbolbild).
Getty Images

Die Zahl der gemeldeten Fällen von sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz steigt: Wie die Arbeiterkammer (AK) Wien berichtete, gab es seit November 2022 rund 100 persönliche Beratungen zu diesem Thema – im Jahr davor waren es noch 56. Laut Statistik Austria hat mehr als ein Viertel (27 %) der Beschäftigten bereits sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt. Vermehrt kommt es im Handel, in der Pflege oder in der Gastronomie dazu, oft sind junge Frauen wie Berufseinsteigerinnen, Praktikantinnen und Lehrlinge betroffen.

Wie auch in diesem Fall: Eine Jugendliche, die eine Friseur-Lehre absolvierte, wurde vom Mann ihrer Chefin sexuell belästigt. Der Wiener, der sich selbst gerne als "Chef" bezeichnete, lockte das Mädchen mit dem Vorwand in den Salon, ihm bei der Reinigung zu helfen. Der Teenager kam dieser Aufforderung nach.

"Chef" legte Kopf in den Schoß von Mädchen

Doch statt mit dem Lehrlingsmädchen das Geschäftslokal zu säubern, versuchte er die Minderjährige auf den Mund zu küssen – da sie sich abwendete, erwischte er allerdings nur ihre Wange. Der "Chef" berührte sie zudem an der Hüfte und machte Anspielungen über ihren Freund. Immer wieder fielen dem Mann neue ungewollte Annäherungsversuche ein. 

So forderte er das Mädchen auf, ihm die Augenbrauen zu zupfen. Dabei legte der "Chef" allerdings seinen Kopf in den Schoß der Jugendlichen. Als er eines Tages plötzlich vor der Berufsschule stand, reichte es der jungen Wienerin: Sie zeigte sie ihn bei der Polizei an und wandte sich an die AK. Diese erstritt 2.000 Euro Schadenersatz für das Mädchen.

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    Bundesheer / OTS

    Arbeitgeber ist für Belästigungsverbot verantwortlich

    Das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) stellt klar, dass Arbeitgeber für die Einhaltung des Verbots der sexuellen Belästigung verantwortlich sind – auch, wenn es um Verwandte oder gar den eigenen Ehemann geht. Betroffene können den Belästiger und den Arbeitgeber auf Ersatz des erlittenen Schadens klagen (mindestens 1.000 Euro).

    Die AK unterstützte in den vergangenen zwei Jahren 20 Betroffene mit kostenloser Rechtsvertretung vor Gericht. Dabei konnte in den meisten Fällen ein Vergleich erzielt werden: "Obwohl sexuelle Belästigung oft schwer zu dokumentieren ist, ist die Erfolgsquote hoch. In rund 80 Prozent der Fälle wurde Schadenersatz durchgesetzt", sagt Ludwig Dvořák, Leiter des AK Beratungsbereichs.

    red
    Akt.