Klage gegen Grünen-Chefin
Causa Flughafen – Oberster Gerichtshof stützt Krismer
Der Flughafen hatte die Grünen-Landeschefin wegen ihrer Aussagen zur Eigentümerstruktur verklagt. Nun wurde eine außerordentliche Revision abgewiesen.
Im Rechtsstreit der Flughafen Wien AG gegen Helga Krismer, Landessprecherin der niederösterreichischen Grünen, hat nun der Oberste Gerichtshof (OGH) eine außerordentliche Revision zurückgewiesen. Damit sind alle Rechtsmittel ausgeschöpft, teilte die Partei mit.
Anlass für die Klage (Unterlassung, Widerruf, Urteilsveröffentlichung) sind Aussagen der Politikerin gewesen, die sich auf die Eigentümerstruktur des Flughafens bezogen hatten. Das passierte vor längerer Zeit, im Herbst 2022.
Klage als "Sittenverfall"
Damals stellte Krismer bei einem Medientermin die Vermutung der Geldwäsche in Verbindung mit dem Fonds IFM in den Raum, einem Großaktionär des Flughafens in Schwechat (Bezirk Bruck). Eine erste Klage wurde am Landesgericht St. Pölten abgewiesen.
Instanzenzug
Auch das Oberlandesgericht in Wien kam zum selben Urteil. Krismer ortete einen "Sittenverfall im Vorstand des Flughafens".
Urteilsbegründung
In der Aussendung der Partei wurde auch ein Ausschnitt des Urteils angefügt: Der Gelwäschevorwurf hätte sich "lediglich gegen den auf den Cayman Islands ansässigen Investor" gerichtet. Und schon das Erstgericht hätte erkannt: "Einer Oppositionspolitikerin in Niederösterreich muss Kritik am Wirtschaftsunternehmen Flughafen Wien (an welchem das Land NÖ 20%+4 Aktien hält) mit kritischer Infrastruktur im Sinne der politischen Tätigkeit und der Meinungsfreiheit gestattet sein, dies auch mit plakativen Formulierungen wie ,karibische Übernahme'".
Auf den Punkt gebracht
- Der Oberste Gerichtshof hat eine außerordentliche Revision im Rechtsstreit zwischen der Flughafen Wien AG und Helga Krismer, der Landessprecherin der niederösterreichischen Grünen, zurückgewiesen
- Damit sind alle Rechtsmittel ausgeschöpft, nachdem der Flughafen Krismer wegen ihrer Aussagen zur Eigentümerstruktur verklagt hatte, die sich auf die Vermutung von Geldwäsche bezogen
- Krismer bezeichnete das Urteil als Erfolg für die niederösterreichischen Grünen und betonte die Bedeutung von Kritik an Wirtschaftsunternehmen im Rahmen der politischen Tätigkeit und Meinungsfreiheit