Niederösterreich

Buslenker warf Schülerin (16) mit gültigem Ticket raus

Ärger für eine Schülerin in NÖ: Sie hatte ihr gültiges Ticket mit dem Smartphone abfotografiert, der Busfahrer ließ sie nicht einsteigen.

Buslenker warf Schülerin (16) mit gültigem Ticket raus
Ärger für Schülerinnen im Bus
Lenger

Enttäuschung für eine Schülerin in NÖ: Am 17. Oktober 2023 wollte eine 16-Jährige den VOR-Schulbus 200 von Biedermansdorf (Mödling) nach Ebreichsdorf (Baden) betreten und zeigte dem Chauffeur ihr Ticket am Handy vor. Dieser warf die Schülerin mit den Worten "das gilt nicht" aus dem Bus. Die verunsicherte Schülerin musste sich schließlich von ihren Eltern abholen lassen.

Nochmal bezahlt

Wenige Tage später, am 23. Oktober 2023, wollte eine andere Schülerin in Ebreichsdorf den Bus der Linie 200 betreten und zeigte ihr Ticket am Handy vor. Der Berufslenker sagte dem Mädchen, es müsse zahlen, was die Schülerin auch tat, um nicht zu spät in die Schule zu kommen.

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    Ärger für Schülerinnen im Bus
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    Lenger

    Die beiden Vorfälle, sowie ein weiterer Vorfall, bei dem der Busfahrer eine Schülerin an der Hand gepackt und so am Einsteigen gehindert haben soll, sorgten bei den Eltern für Verärgerung. Denn beide Schülerinnen führten am Handy das Original-PDF, welches ausschließlich so beim Online-Kauf (mit dem Hinweis, man müsse es ausdrucken) übermittelt wird, mit. "Es ist völlig unverständlich, warum das einzige übermittelte Dokument in der Form, wie es übermittelt wurde, ungültig sein soll", ärgert sich die Mutter einer der Schülerinnen zur "NÖN".

    Auf Nachfrage der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (APF) bestätigen diese eine korrekte Vorgangsweise des VOR. "Konkret steht in Punkt 3.4 der VOR-Tarifbestimmungen unter 'Vorweispflicht' folgender Passus: 'Die Darstellung der Fahrkarte auf mobilen Endgeräten ist in einem für den Kontrollvorgang ausreichenden Umfang ablesbar sicherzustellen. Selbiges gilt für Fahrkarten, die als Online-Ticket zum selbständigen Ausdruck (Print-at-Home) vorgewiesen werden. Diese müssen in Originalgröße auf A4-Papier ausgedruckt werden und dürfen im Bereich des Barcodes nicht gefaltet werden', so Georg Loderbauer von der APF. Er betont aber: "Aus Sicht der Fahrgäste betrachtet, ist die Kombination aus 'Online-Kauf' und ausschließlich 'Offline-Gültigkeit' von PDF-Tickets jedoch verwirrend“.

    Aus Gründen der Fälschungssicherheit ist ein gescanntes oder fotografiertes Ticket nicht gültig. Wir werden aber mit dem Busfahrer, der es sehr genau nimmt, reden
    Georg Huemer
    VOR

    Seitens des VOR heißt es: "Wir bedauern die unangenehmen Vorfälle sehr und bitten die betroffenen Fahrgäste um Verständnis: Aus Gründen der Fälschungssicherheit ist sowohl im VOR als auch bei anderen Verbünden bzw. VOR-Partnerunternehmen weder ein gescanntes noch ein fotografiertes Ticket gültig", so Georg Huemer, Pressesprecher des VOR.

    Sprich: Nicht einmal ein statisches PDF gilt, sonder nur das Mobil-Ticket (Anm.: also quasi das dynamische PDF). Dennoch wolle VOR mit dem Busfahrer sprechen. Der besagte Chauffeur solle die Sache halt sehr genau nehmen, aber nicht zum Wohle der Fahrgäste und Kunden handeln. "Wir werden daher das Gespräch suchen", so Huemer.

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