Sextortion
Bursch (18) erpresst mit Nacktfotos knapp 15.000 Euro
Ein 18-Jähriger erpresste in der Schweiz eine Frau, nachdem sie ihm Nacktbilder von sich geschickt hatte. Er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.
Über Snapchat nahm der damals 18-jährige Marco M.* im Januar 2023 Kontakt zur ebenfalls 18-jährigen Anna C.* auf. Bereits nach wenigen Tagen bat er sie, ihm intime Fotos von sich zu schicken, was sie auch tat. Nachdem M. die Bilder erhalten hatte, gab er C. seine Bankdaten bekannt und forderte sie auf, ihm Geld auf sein Konto zu überweisen – andernfalls werde er die erhaltenen Fotos öffentlich machen.
An den darauffolgenden Tagen überwies Anna C. mehrmals Geld auf das Konto von Marco M., insgesamt knapp 15.000 Euro. M. verwendete das erlangte Geld für den Kauf eines Golf VII, wie aus dem Strafbefehl der Freiburger Staatsanwaltschaft hervorgeht. Die Erpressungsmethode ist unter dem Namen Sextortion bekannt.
Handgeschriebene Entschuldigung
Die Staatsanwaltschaft hat Marco M. wegen Erpressung für schuldig erklärt und ihn zu einer Geldstrafe von 2100 Euro verurteilt. Diese wurde bedingt ausgesprochen, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Bezahlen muss er hingegen eine Geldstrafe von rund 400 Euro sowie die Verfahrenskosten in Höhe von 380 Euro.
Im Verlauf des laufenden Verfahrens entschuldigte sich Marco M. bei der Geschädigten mit einem handgeschriebenen Brief. Zusätzlich kündigte er an, den eingezogenen Betrag als Wiedergutmachung innerhalb von zehn Tagen zurückzuerstatten, was er laut Strafbefehl kurze Zeit später auch tat. Diese Tatsache wurde im Hinblick auf das Strafmaß berücksichtigt.