Disziplinarklage bei Militär?
Bundestag hebt erneut Immunität von AfD-Politiker auf
Der Deutsche Bundestag stimmte am Donnerstag dafür, Hannes Gauck die Immunität zu entziehen. Über die Gründe dafür ist bislang nur wenig bekannt.
Nach dem AfD-Abgeordneten Petr Bystron ist im Bundestag auch dessen Fraktionskollegen Hannes Gnauck die Immunität entzogen worden. Das Parlament stimmte am Donnerstagabend gegen die Stimmen der AfD für eine entsprechende Beschlussempfehlung des Immunitätsausschusses. Damit erteilten sie die "Genehmigung zur Durchführung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens" gegen den Vorsitzenden der Jungen Alternative.
Hintergrund unklar
Über die Hintergründe wurde zunächst nichts bekannt. Nach ARD-Informationen soll es um eine Disziplinarklage aus seiner Zeit bei der Bundeswehr gehen. Gnauck vertritt die AfD im parlamentarischen Verteidigungsausschuss. Das haben Politiker anderer Parteien scharf kritisiert, weil bekannt geworden war, dass der Militärische Abschirmdienst (MAD) der Bundeswehr den früheren Soldaten als "Extremisten" eingestuft hatte.
Gegen Gnaucks Parteikollegen Bystron wird wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und der Geldwäsche ermittelt. Deshalb wurde dessen Immunität aufgehoben und sein Abgeordnetenbüro durchsucht.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Der Deutsche Bundestag hat die Immunität des AfD-Abgeordneten Hannes Gnauck aufgehoben, um ein gerichtliches Disziplinarverfahren gegen ihn zu ermöglichen
- Die genauen Gründe dafür sind noch unbekannt, aber es soll um eine Disziplinarklage aus seiner Zeit bei der Bundeswehr gehen
- Gegen seinen Parteikollegen Petr Bystron wird wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche ermittelt, weshalb auch seine Immunität aufgehoben wurde