Mit heißem Apfelmus

Bub verbrannte sich – Kindergarten muss 26.400 € zahlen

Ein Vierjähriger verlor beim Kochen im Kindergarten das Gleichgewicht, stürzte von einem Sessel und übergoss sich mit heißem Apfelmus.

Oberösterreich Heute
Bub verbrannte sich – Kindergarten muss 26.400 € zahlen
Der Vierjährige wurde beim Kochen schwer verletzt. (Symbolbild)
Getty Images/iStockphoto

Ein unglückliches Ende nahm das Kochen für einen vierjährigen Buben in einem Kindergarten in Oberösterreich: Um zum Topf zu gelangen, stand das Kleinkind auf einem Holzsessel – völlig ungesichert. Plötzlich verlor der Bub den Halt und stürzte rückwärts vom Sessel. Zwei weitere Kinder, die ebenfalls mitgekocht hatten, blieben zum Glück unverletzt.

In einem ersten Reflex wollte sich der Vierjährige am Kochtopf festhalten, in dem gerade das Apfelmus vor sich hin köchelte. Der Inhalt des Topfes ergoss sich über den Buben, er erlitt Verbrennungen dritten und vierten Grades (höchster Schweregrad, Anm.) am Arm, der Hand und beiden Oberschenkeln.

Klage auf 26.400 Euro Schadenersatz

Die Mutter klagte daraufhin im Namen ihres Sohnes den Kindergarten-Betreiber auf rund 26.400 Euro Schadenersatz sowie die Haftung für alle künftigen Folgen, die sich aus dem Unfall (noch) ergeben.

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    Dies sah wiederum der Kindergarten-Betreiber nicht ein: Als Argument wurde angeführt, dass die Pädagoginnen bereits früher schon wiederholt in dieser Form mit den Kindern gekocht hätten – und niemals sei etwas passiert. Zudem müssten dann auch Beschäftigungen wie Spielen im Wald oder Klettern aufgrund der möglichen Gefahr stark eingeschränkt werden.

    OGH sieht klaren Aufsichtsfehler

    Das Oberlandesgericht Linz gab der Klägerin recht: Die Pädagoginnen hätten ihre Aufsichtspflicht verletzt und die Gefahr ahnen können. Doch der Kindergarten-Betreiber legte Revision gegen das Urteil ein. Die Causa ging daraufhin an den Obersten Gerichtshof (OGH).

    Doch die Höchstrichter wiesen die Revision nun zurück, sie orteten einen klaren Aufsichtsfehler. Selbst, wenn bisher beim Kochen nichts passiert sei, entbinde das die Pädagoginnen nicht von ihren Aufsichtspflichten.

    Kinder gefahrlos ins Kochen einbinden

    Sie hätten den kleinen Buben ohne Absicherung erst gar nicht zu dem Kochtopf mit heißem Inhalt lassen dürfen. Nicht zuletzt könnten die Kinder auch ohne Gefahr ins Kochen miteinbezogen werden, etwa "durch das Zerkleinern der Äpfel und ähnliche Vorbereitungstätigkeiten".

    Auf den Punkt gebracht

    • Ein vierjähriger Junge erlitt schwere Verbrennungen, als er in einem Kindergarten in Oberösterreich beim Kochen das Gleichgewicht verlor und sich mit heißem Apfelmus übergoss
    • Der Oberste Gerichtshof entschied, dass der Kindergarten-Betreiber 26.400 Euro Schadenersatz zahlen muss, da die Pädagoginnen ihre Aufsichtspflicht verletzt hatten
    red
    Akt.