Wien
Bub Rippen gebrochen – keine Vorstrafe für Eltern
Mit einer Diversion endete der Prozess gegen ein Paar, das ihren Sohn verletzt haben soll. Die Eltern entgehen einer Verurteilung, müssen in Therapie.
Ein 27-jähriger Vater und seine 21-jährige Lebensgefährtin mussten sich vor dem Wiener Landesgericht verantworten, wie die "APA" berichtet. Als ihr Bub, der im August 2022 zur Welt kam, zwei Monate alt war, ließ der Vater ihn nach dem Baden fallen. Das Kind prallte in die Wanne, brach sich dabei vier Rippen. Er sei "sehr aktiv" und zapple viel, erklärte der Vater vor Gericht.
Eltern gingen Wochen nicht zum Arzt
Doch es sollte nicht der einzige Vorfall bleiben: Nur wenige Tage später ließ der Mann seinen Sohn ohne Gurt in der Wippe, die auf die höchste Geschwindigkeitsstufe eingestellt war, während er selbst auf der Toilette saß. Das Kind fiel heraus, knallte auf den Boden und zog sich eine Schädelprellung sowie Hämatome am Kopf und im Gesicht zu. Die Mutter war bei beiden Vorfällen in der Arbeit, zum Arzt gingen die Eltern nicht.
Erst Ende Oktober kam der kleine Bub schließlich ins Spital, wo im Zuge der Untersuchungen auch ältere Verletzungen festgestellt wurde. Die Eltern wurden wegen Verdachts auf Misshandlung angezeigt, die Staatsanwaltschaft ließ ein Gutachten eines Sachverständigen einholen. Dabei kam auf, dass dem Baby Schmerzen zugefügt wurden und durch eine psychosomatische Gedeihstörung ein Gewichtsstillstand eingetreten war.
Bub wird nun von Verwandten betreut
Vor Gericht verwies der Anwalt auf das junge Alter der Angeklagten, die bisherige Unbescholtenheit und das Geständnis. Die Staatsanwältin war mit einer Diversion einverstanden. Die Eltern entgehen damit einer Vorstrafe – sie müssen in Psychotherapie gehen und 100 Euro als Beitrag zu den Verfahrenskosten zahlen. Lassen sie sich nichts mehr zu Schulden kommen, wird die Anzeige nach drei Jahren zurückgelegt. Der kleine Bub wird derzeit von Verwandten betreut. Ob die Eltern das Sorgerecht wieder bekommen, ist derzeit unklar.