Hilfe "völlig unzureichend"
Bub in Hundebox – Opferanwalt fordert nun 150.000 Euro
Im Hundebox-Fall soll ein Versagen zweier Behördenmitarbeiter geschehen sein. Jetzt meldete der Opferanwalt weitere Schmerzensgeld-Forderungen an.
Er musste zusammengekauert in einer Box sitzen, tagelang ohne Essen auskommen und bei offenem Fenster in einem Hundebett frieren: Der beinahe zu Tode gequälte 12-jährige Bub aus Niederösterreich überlebte nur knapp – wir berichteten. Sein Martyrium hätte schon früher beendet werden können, ist sein Anwalt Timo Ruisinger sicher und brachte nun beim Land Niederösterreich außergerichtlich eine Forderung über 150.000 Euro Schmerzensgeld ein.
Hausbesuch kurz vor Koma – Reaktion blieb aus
"Weiters wird die Haftung des Landes für sämtliche Schäden, Spät und Dauerfolgen" beantragt, heißt es in einem Schreiben, das "Heute" vorliegt. Die Mitarbeiter der BH Waidhofen an der Thaya der Kinder- und Jugendhilfe hätten trotz mehrmaliger Gefährdungsmeldung aus unterschiedlichen Quellen nur unzureichende Schritte unternommen, dem hilflosen Buben zu helfen. Sogar bei einem Hausbesuch der beiden Mitarbeiter, nur vier Tage bevor der völlig ausgemergelte und apathische Bub schlussendlich ins Koma fiel, blieb ohne einer Meldung von Gefahr im Verzug.
Im Krankenhaus waren bei dem Buben am 22. Oktober 2022 chronische Erfrierungen festgestellt worden. Die Körpertemperatur sei mit nur 26,8 Grad so niedrig gewesen, wie sonst nur bei Lawinenopfern, hatte ein medizinischer Gutachter berichtet. Ein paar Stunden später wäre der damals 12-Jährige mit Sicherheit tot gewesen.
Wie beim Prozess in Krems herauskam, muss spätestens am 18. Oktober 2022 die Notsituation klar erkennbar gewesen sein, die Landesmitarbeiter sahen das jedoch anders. "Für einen medizinischen Laien war klar, dass er unverzüglich medizinische Hilfe benötigt", so Ruisinger.
Die BH-Mitarbeiter sollen im Fall "völlig unzureichend, somit rechtswidrig und schuldhaft auf die dramatische und lebensgefährliche Situation" des Buben reagiert haben. "Durch die nicht adäquate Reaktion" sei ein Schaden entstanden, der sich "einerseits auf seine körperliche Unversehrtheit, insbesondere jedoch auf seine psychische Gesundheit ausgewirkt" habe.
Lange Haftstrafen für Verantwortliche
Das Land Niederösterreich hat nun 3 Monate Zeit bekannt zugeben, ob die Ansprüche anerkannt werden oder nicht. Der Strafprozess endete übrigens mit 20 Jahren Haftstrafe für die Mutter (33). Ihre Freundin fasste 14 Jahre aus. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig. 80.000 Euro Schmerzengeld waren schon beim Prozess anerkannt worden. Bescheidene 500 Euro soll die Mutter schon an ihren Sohn übergeben haben.