Verdacht des Amtsmissbrauchs

Bub in Hundebox – jetzt weitere Personen im Visier

Gegen zwei mit dem Fall betraute Sozialarbeiter wird jetzt seitens der Staatsanwaltschaft Krems ermittelt.

Niederösterreich Heute
Bub in Hundebox – jetzt weitere Personen im Visier
In diese Hundebox sperrte die Mutter ihren Sohn ein.
CHRISTOPHER ECKL / APA / picturedesk.com

Im Fall um einen jetzt 14-Jährigen, der von seiner Mutter im Waldviertel in eine Hundebox gesperrt und gequält worden sein soll, leitete die Staatsanwaltschaft Krems jetzt Ermittlungen gegen zwei Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft (BH) Waidhofen a. d. Thaya ein.

Im Raum stehe der Verdacht des Amtsmissbrauchs, sagte Behördensprecher Franz Hütter am Donnerstag auf Anfrage. APA-Informationen zufolge handelt es sich um die zwei mit dem Fall betrauten Sozialarbeiter.

Zwei Beschuldigte

Nach Angaben von Hütter werden die beiden Personen als Beschuldigte geführt. Weitere Details nannte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Krems nicht. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Hundebox-Prozess in Krems – alle Bilder vom Gericht

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    In der Mitte musste sich die angeklagte Mutter hinsetzen – Fotos der Angeklagten wurden vom Gericht untersagt.
    In der Mitte musste sich die angeklagte Mutter hinsetzen – Fotos der Angeklagten wurden vom Gericht untersagt.
    Sabine Hertel

    Geschworenenprozess

    Im Geschworenenprozess vorgeworfen wurde der angeklagten 33-jährigen Mutter und Alleinerzieherin, dass sie ihren Sohn geschlagen, gefesselt, geknebelt und ihn wiederholt über Stunden in eine Hundebox eingesperrt haben soll. Am 22. November 2022 war das Kind in akut lebensbedrohlichem Zustand. Der damals Zwölfjährige überlebte wegen des Einschreitens einer Sozialarbeiterin, die der Familie aufgrund einer Beratung bekannt war. Als Komplizin und Einsagerin der Kindsmutter soll eine damalige Freundin der Waldviertlerin fungiert haben.

    Für die 33-Jährige setzte es beim Prozess 20 Jahre Haft wegen versuchten Mordes, Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen sowie wegen Freiheitsentziehung. Ihre ehemalige Freundin muss wegen fortgesetzter Gewaltausübung als Beitrags- oder Bestimmungstäterin 14 Jahre in Haft. In beiden Fällen wurde zudem die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum ausgesprochen.

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      red
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