Berufung angemeldet

Bub in Hundebox gesperrt – Mutter will mildere Strafe

Ende Februar wurde die Niederösterreicherin u.a. wegen versuchten Mordes zu 20 Jahren Haft, ihre Bekannte als Mittäterin zu 14 Jahren Haft verurteilt.

Österreich Heute
Bub in Hundebox gesperrt – Mutter will mildere Strafe
Die Mutter vor Gericht: Die 33-Jährige erhielt 20 Jahre Haft.
Privat

Ende Februar wurde eine Mutter (33), die von Sommer bis Spätherbst 2022 im Waldviertel (NÖ) ihren damals zwölfjährigen Sohn in eine Hundebox gesperrt und gequält hatte, wegen versuchten Mordes, Misshandlung eines Unmündigen und Freiheitsberaubung am Landesgericht Krems zu einer 20-jährigen Haftstrafe verurteilt. Ihre Bekannte (40) erhielt als Mittäterin 14 Jahre Haft. Beide Frauen meldeten Berufung gegen ihre Strafen an.

Der Fall des 12-Jährigen erschütterte das ganze Land: Der Bub wurde in eine Hundebox gesperrt, gefesselt, geknebelt, ins Gesicht geschlagen und mit kaltem Wasser übergossen. Bei Minus-Temperaturen wurde das Fenster geöffnet, eine Decke bekam er nur, wenn er "brav" war. Auch zu essen bekam der 12-Jährige offenbar nichts bzw. zu wenig: Als der schwer unterernährte Bub im November 2022 mit offenen Wunden und blauen Flecken ins Spital eingeliefert wurde, hatte er eine Körpertemperatur von nur noch 26,5 Grad und lag bereits im Koma.

Der Hundebox-Prozess in Krems

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    In der Mitte musste sich die angeklagte Mutter hinsetzen – Fotos der Angeklagten wurden vom Gericht untersagt.
    In der Mitte musste sich die angeklagte Mutter hinsetzen – Fotos der Angeklagten wurden vom Gericht untersagt.
    Sabine Hertel

    Oberlandesgericht muss jetzt entscheiden

    Laut Gerichtspsychiater Peter Hofmann waren beide Frauen zurechnungsfähig, wurden aber in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht, da die Gefahr für weitere Straftaten besteht. Doch die beiden Verurteilten sind offenbar nicht mit der Strafhöhe einverstanden, sie legten Berufung ein.

    Wie der Rechtsanwalt der 40-jährigen Mittäterin, Daniel Strauss, gegenüber der APA erklärte, hoffe seine Mandantin nun auf eine Strafsenkung: "Sie hat ja fast die Höchststrafe bekommen, die bei 15 Jahren gelegen wäre." Am kommenden Donnerstag wird daher am Wiener Oberlandesgericht (OLG) festgelegt, ob die Urteile bestehen bleiben.

    Frauen haben "fast ein Leben zerstört"

    Es gehe nur mehr um die Frage, ob den Berufungen gegen die Strafaussprüche Folge gegeben wird, meinte OLG-Sprecher Max Gruber. Die Schuldsprüche seien bereits rechtskräftig. Damit steht fest, dass sich die Mutter des Sohnes unter anderem des versuchten Mordes und die Bekannte der fortgesetzten Gewaltausübung als Beitrags- bzw. Bestimmungstäterin schuldig gemacht hat. Die hohen Strafen hatte das Erstgericht unter anderem damit begründet, die zwei Frauen hätten "mit ihren Handlungen ein Leben fast zerstört". Auf psychischer Ebene sei der mittlerweile 14 Jahre alte Bub "auf jeden Fall zur Gänze zerstört" worden.

    Auf den Punkt gebracht

    • Eine Mutter und ihre Bekannte wurden zu 20 bzw
    • 14 Jahren Haft verurteilt, weil sie einen zwölfjährigen Jungen in eine Hundebox gesperrt und schwer misshandelt hatten
    • Beide Frauen haben Berufung gegen die Strafhöhe eingelegt, und das Oberlandesgericht wird nun entscheiden, ob die Urteile bestehen bleiben
    red
    Akt.