Fall vor dem OLG

Bub in Hundebox – Frauen drängen auf mildere Strafen

Eine Mutter soll ihren damals 12-jährigen Sohn fast zu Tode gequält haben - sie und eine Komplizin wurden zu langen Haftstrafen verurteilt.

Bub in Hundebox – Frauen drängen auf mildere Strafen
Die angeklagte Mutter vor Gericht.
Denise Auer

Der Fall schockierte: Im Geschworenenprozess in Krems im Februar war der angeklagten 33-jährigen Mutter und Alleinerzieherin vorgeworfen worden, dass sie ihren Sohn geschlagen, gefesselt, geknebelt und ihn wiederholt über Stunden in eine Hundebox eingesperrt haben soll.

Am 22. November 2022 war das Kind schließlich in akut lebensbedrohlichem Zustand. Der damals Zwölfjährige überlebte wegen des Einschreitens einer Sozialarbeiterin, die der Familie aufgrund einer Beratung bekannt war. Als Komplizin der Kindsmutter soll eine damalige Freundin der Waldviertlerin fungiert haben.

Bub in Hundebox gesperrt: Frauen vor Gericht in Wien

1/4
Gehe zur Galerie
    Hundebox-Prozess am Oberlandesgericht Wien. Die Komplizin kam im karierten Hemd.
    Hundebox-Prozess am Oberlandesgericht Wien. Die Komplizin kam im karierten Hemd.
    Denise Auer

    20 Jahre Haft für Mutter

    Für die 33-Jährige setzte es beim Prozess 20 Jahre Haft wegen versuchten Mordes, Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen sowie wegen Freiheitsentziehung. Ihre ehemalige Freundin muss wegen fortgesetzter Gewaltausübung als Beitrags- oder Bestimmungstäterin 14 Jahre in Haft. In beiden Fällen wurde zudem die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum ausgesprochen - die Frauen meldeten Berufung an.

    Bilder vom Prozess im Februar in Krems:

    1/7
    Gehe zur Galerie
      In der Mitte musste sich die angeklagte Mutter hinsetzen – Fotos der Angeklagten wurden vom Gericht untersagt.
      In der Mitte musste sich die angeklagte Mutter hinsetzen – Fotos der Angeklagten wurden vom Gericht untersagt.
      Sabine Hertel

      Wie der Rechtsanwalt der 40-jährigen Komplizin, Daniel Strauss, gegenüber der APA erklärte, hoffe seine Mandantin nun auf eine Strafsenkung: "Sie hat ja fast die Höchststrafe bekommen, die bei 15 Jahren gelegen wäre." Heute, Donnerstag, wird daher am Wiener Oberlandesgericht (OLG) festgelegt, ob die Urteile der beiden Frauen bestehen bleiben, sie wollen jedenfalls geringere Strafen.

      Komplizin: Keinen Cent für Wiedergutmachung

      Zu Beginn der Verhandlung in Wien am Donnerstag wurden Formalitäten abgehandelt. Die Kindsmutter zahlte bisher 500 Euro aufs Anwaltskonto des Buben ein, die Zweitangeklagte hat bisher keinen Cent Wiedergutmachung bezahlt.

      Anwältin Astrid Wagner begründet die Berufung: "Ja, es ist Schreckliches geschehen. Aber meine Mandantin leidet unter einer schweren Persönlichkeitsstörung. Sie ist eigentlich eine sehr hilflose Person. Nur durch die furchtbare Symbiose mit der Zweitangeklagten war das alles möglich. Das muss man beim Strafrahmen berücksichtigen." Auch ihre Unbescholtenheit, sowie ihr reumütiges Geständnis werden als Milderungsgründe angeführt.

      "Ich bitte Sie, die Strafe herabzusetzen", so Astrid Wagner und versprach, dass weitere Zahlungen geleistet werden, sobald das Urteil rechtskräftig ist.

      Heimtücke und Ausnutzung der Hilfsbedürftigkeit des Opfers wurde als Erschwerungsgrund angeführt. "Die Unbescholtenheit und ihr teilweises Geständnis wurde nicht mildernd gewertet", so der neue Verteidiger der Zweitangeklagten. Außerdem habe sie den Buben zuletzt nicht mehr persönlich gesehen.

      Der Staatsanwältin platzt fast der rote Kragen des Talars: "Der einzige Grund warum es nur 20 Jahre wurden, ist weil das Kind überlebt hat."

      "Mir tut das wirklich vom Herzen leid"

      Die Mutter spricht: "Mir tut das wirklich vom Herzen leid was ich leinem Sohn angetan habe und meiner ganzen Familie."

      Die Zweitangeklagte sagt: "Ich habe noch keine Arbeit in der Haft. Jetzt versuche ich aber Ratenzahlung zu leisten."

      Zurzeit ist die Beratung am Oberlandesgericht, die Urteilsverkündung folgt in Kürze.

      Fall noch nicht abgeschlossen

      Ganz ist der Fall ohnehin noch nicht abgeschlossen: Die Staatsanwaltschaft Krems ermittelt gegen zwei Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs. Es gilt die Unschuldsvermutung.

      Auf den Punkt gebracht

      • Eine Mutter und ihre Komplizin wurden zu langen Haftstrafen verurteilt, weil sie den damals 12-jährigen Sohn der Mutter schwer misshandelt und in eine Hundebox gesperrt haben sollen
      • Beide Frauen hoffen nun auf mildere Strafen, während die Staatsanwaltschaft weiterhin gegen zwei Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs ermittelt
      red, ct
      Akt.