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Bub (4) stürzt aus 5. Stock – jetzt prüft das Jugendamt

Eine Mutter ließ ihre drei Kinder alleine, das Jüngste stürzte rund 12 Meter tief aus dem Fenster. Nun wird eine Gefährdungsabklärung durchgeführt.
Wien Heute
08.04.2025, 22:20

Wie "Heute" berichtete hatte ein erst vierjähriger Bub am Montagabend unglaubliches Glück:  Gegen 16.50 Uhr fiel das Kleinkind aus dem 5. Stock eines Wohnhauses im "Kabelwerk" zwischen Oswaldgasse und Graffitistraße (Meidling). Der Bub stürzte rund zehn bis zwölf Meter in die Tiefe und landete auf einem kleinen Holztisch auf der Terrasse einer Erdgeschoß-Wohnung.

Das dürfte dem kleinen Buben das Leben gerettet haben. Denn der Tisch ging dabei vollständig zu Bruch, federte aber den Absturz ab. Der Vierjährige erlitt laut Wiener Berufsrettung nur Abschürfungen und Prellungen, wurde mit dem Rettungswagen in ein Spital gebracht.

Mutter war mit Tochter beim Arzt

Das Unglück geschah, als der Vierjährige allein mit seinen Geschwistern (neun und 12 Jahre alt) war. Die Mutter, eine 45-jährige Afghanin, begleitete ihre Tochter (14) zum Arzt. Währenddessen sollte die 12-jährige Schwester auf den kleinen Bruder aufpassen.

In einem unbeobachteten Moment dürfte der Vierjährige dann ein Fenster geöffnet haben und in die Tiefe gestürzt sein. Die 45-Jährige wurde wegen des Verdachts der Verletzung ihrer Aufsichtspflichten angezeigt. Das ruft nun automatisch die Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) auf den Plan.

Jugendamt klärt Gefährdung ab

Auf "Heute"-Nachfrage erklärt Sprecherin Ingrid Pöschmann: "Die Familie ist uns bisher nicht bekannt. Wir haben bereits Kontakt aufgenommen und eine Gefährdungsabklärung eingeleitet." Man werde mit allen Beteiligten Gespräche führen, die Mama des Buben sei derzeit bei ihm im Spital.

Geklärt werden muss nun, ob der Unfall aus einer Unachtsamkeit heraus passiert sei oder "ob eine chronische Vernachlässigung vorliegt". Diese Abklärung könne einige Tage dauern, meint Pöschmann. Eine Abnahme der Kinder drohe nur, wenn Gefahr in Verzug sei. "Dass die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben, steht aber außer Frage", so die MA-11-Sprecherin. Denn auch der Vater der Kinder war zum Zeitpunkt des Unglücks nicht daheim.

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