Betroffener wandte sich an AK
Böses Erwachen – Firma verweigert Monteur Tausende Euro
Böse Überraschung für einen Innviertler: Zuerst kündigte ihn seine Chefin, dann sollte er durch die Finger schauen. Der Mann schaltete die AK ein.
Der Betroffene war bei einer Firma im Bezirk Ried als Monteur beschäftigt. Nach rund drei Monaten informierte ihn seine Arbeitgeberin über die Kündigung.
Zwei Tage später meldete sich der Mann krank. Seine Vorgesetzte ignorierte das einfach. Ihre Begründung: Sie habe ihn ohnehin schon entlassen. Das ließ sich der Arbeitnehmer nicht gefallen. Er wandte sich an die Arbeiterkammer in seinem Heimatbezirk Schärding.
Dabei kam heraus, dass er um zahlreiche Ansprüche umgefallen war: ausständige Lohnzahlungen, unbezahlte Überstunden, Diäten, Reisezeiten, eine Montage-Zulage, Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistung. Was ebenfalls fehlte: eine Kündigungsentschädigung, weil die Frist nicht eingehalten worden war.
Gericht eingeschaltet
Die AK-Rechtsexperten forderten vom Unternehmen die Zahlung der offenen Summen – ohne Erfolg. Daher blieb nur mehr der Gang zu Gericht.
Dort wurde dem Monteur schließlich rechtgegeben. Die Firma musste insgesamt 13.271 Euro nachzahlen.
Chef verweigert Schwangerer Tausende Euro
So hatte sie sich die Schwangerschaft nicht vorgestellt: Als eine Reinigungskraft ihrem Chef sagte, dass sie ein Kind erwartet, legte er sich quer.
Die Betroffene wandte sich an die AK-Bezirksstelle Freistadt. Nach deren Intervention wurden die Ansprüche der Reinigungskraft abgerechnet – allerdings nur im Ausmaß einer 30-Stunden-Woche. Die Kammer drohte daraufhin mit einer Klage. Schließlich lenkte die Firma ein und rechnete alles korrekt ab. Die Frau erhielt mehrere tausend Euro nachgezahlt.