35. StVO-Novelle

Blinken nicht mehr grün – neue Ampeln schon ab Sommer?

Im Verkehrsausschuss gab es grünes Licht für die nächste Novelle der Straßenverkehrsordnung. Damit kommen mehr Blitzer und neue Ampeln.

Roman Palman
Blinken nicht mehr grün – neue Ampeln schon ab Sommer?
Verkehrsministerin Leonore Gewessler will per StVO-Novelle Platz für Ampeln ohne Grünblinkphase, auch Zuflussregelungsanlagen oder Dosierampeln genannt, schaffen.
Michael Staudt / Visum / picturedesk.com, GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com

Der Verkehrsausschuss hat am heutigen Mittwoch die 35. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf den Weg gebracht. Zentrales Anliegen sind weitere Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeiten im Straßenverkehr, vor allem im Ortsgebiet – und eine für Österreich neue Ampel, die nicht grün blinkt.

Länder und Gemeinden werde es dadurch wesentlich erleichtert, Geschwindigkeitsbeschränkungen im Ortsgebiet festzulegen und deren effektive Kontrolle zu garantieren, befanden die beiden Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger (ÖVP) und Hermann Weratschnig (Grüne), die den Initiativ-Antrag zur Novelle eingebracht hatten.

Leichtere Tempolimits, Gemeinden dürfen blitzen

Die gesetzliche Definition von "Zonen mit besonderem Schutzbedürfnis" soll den Gemeinden mehr Entscheidungsmöglichkeiten geben und eine deutliche Vereinfachung des Verfahrens für die Gemeinden erlauben. Bisher war es selbst rund um Kindergärten, Schulen, Altersheimen oder Krankenhäuser schwierig ein Tempolimit umzusetzen.

"Die Verantwortlichen vor Ort wissen meist am besten, wo eine Temporeduktion und -überwachung notwendig und sinnvoll ist. Wir geben den Gemeinden jetzt das notwendige Werkzeug in die Hand, um selbst aktiv werden zu können", sagt Weratschnig.

Alle Gemeinden erhalten damit auch die Möglichkeit zu punktuellen Geschwindigkeitsmessungen auf Gemeindestraßen mittels Radarboxen oder Ähnlichem.

"Der Bleifuß im Ortsgebiet ist weder ein Kavaliersdelikt, noch ein Grundrecht, sondern eine Gefahr für die Allgemeinheit", so der Tiroler Grüne weiter: "Mit dieser Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird es für die Gemeinden wesentlich einfacher, Schulstraßen und Tempo-30-Zonen umzusetzen und die Tempolimits auch effizient mit Radargeräten zu überwachen."

Neue Ampeln, die nicht grün blinken

Aus den weiteren Punkten der Novelle hob Grünen-Verkehrssprecher Weratschnig auch eine neue Art von Ampeln hervor, die bald möglich sein soll. Diese sollen mit einer speziellen Schaltung den Zufluss zu stark befahrenen Straßen (etwa Autobahnauffahrten) regeln – damit das schneller geht, wird auf die bekannte Grün-Blinkphase verzichtet.

Eine Zuflussregelungsanlagen samt Hinweisschild "1 Fahrzeug bei Grün" an einer Autobahnauffahrt in Deutschland, Archivbild 2017.
Eine Zuflussregelungsanlagen samt Hinweisschild "1 Fahrzeug bei Grün" an einer Autobahnauffahrt in Deutschland, Archivbild 2017.
Michael Staudt / Visum / picturedesk.com

Es geht hierbei um Ausnahmefälle, nicht um eine großflächige Änderung. VP-Sprecher Ottenschläger und die zuständige Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) betonten hierzu klar, dass das Grünblinken nicht generell abgeschafft werde. Es könne aber entfallen, wo es für die Regelung des Verkehrsflusses sinnvoll sei.

"Auf besonders verkehrsbelasteten Zubringerstraßen, vor allem in Verbindung mit Autobahnbaustellen, war es für Lenker:innen bisher oft ein mit viel Stress verbundenes Gräuel, den richtigen Moment zu erwischen, um sich sicher in den Fließverkehr einzuordnen. Das hat immer wieder zu brenzligen Situationen und Unfällen geführt", erläutert Parteikollege Weratschnig in einer Aussendung.

Er verweist auf den Erfolg des Pilotprojekts der neuen, sogenannten Dosierampel an einer Autobahnauffahrt in Linz.

"Die Praxis-Erprobung hat sehr gute Ergebnisse gebracht und gezeigt, dass die Dosierampeln einfach und wirkungsvoll sind. Aus diesem Grund werden sie nun als zusätzliches Instrument zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses aus dem Testbetrieb in den allgemeinen Werkzeugkasten der StVO übernommen."

Die neuen Regelungen könnten laut Weratschnig schon ab Sommer in Kraft treten.

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