Frist läuft bald ab
Bis zu 400€ Extra-Bonus – jetzt musst du schnell sein
Die einen landen automatisch am Konto, für die anderen muss man sich anmelden. Mit Monatsende läuft die Frist für mehrere Bonus-Zahlungen ab.
Mit Monatsende November enden wieder einmal einige Fristen für Zuschüsse, die Haushalte in Österreich aktiv gegen die Teuerung entlasten sollen. Das betrifft unter anderem Einmalzahlungen gegen die steigenden Heiz- und Wohnkosten, sowie den "Kärnten-Bonus" in der Höhe von 300 Euro. Wenn du das Geld also noch haben willst, musst du schnell sein.
Oberösterreich
In Oberösterreich wird der 200-Euro-"Energiekostenzuschuss" automatisiert an die Bezieher des "Wohn- und Energiekostenbonus", sowie der Wohnbeihilfe ausbezahlt. Wer ihn noch nicht beantragt hat, hat noch bis 30. November Zeit, dies HIER nachzuholen.
Berechtigt sind Einzelhaushalte mit nicht mehr als 27.000 Euro oder Mehrpersonenhaushalte mit bis zu 65.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen.
Steiermark
Die Frist für den "Wohn- und Heizkostenzuschuss" des Landes Steiermark wurde zwar verlängert, in wenigen Tagen ist aber dennoch Schluß. Den einmaligen 400-Euro-Bonus können jene Haushalte, die ein jährliches Nettoeinkommen von maximal 30.734 Euro und weder den Heizkostenzuschuss des letzten Jahres noch Sozial- oder Wohnunterstützung erhalten haben, über die Webseite wohnkostenzuschuss.steiermark.at beantragen. Die Überprüfung der Anspruchsberechtigung erfolgt elektronisch. Das Geld sollte bis spätestens Jahresende auf deinem Konto einlangen.
Wer keinen Computer oder Online-Zugang hat, kann sich noch schnell an die Servicestellen der Gemeinde- und Stadtämter wenden.
Kärnten
Nur noch kurze Zeit kannst du auch noch um den "Kärnten-Bonus" in der Höhe von 300 Euro ansuchen. Vorausgesetzt natürlich, du hast ebendort deinen Hauptwohnsitz gemeldet. Die Einkommensgrenzen (netto, ohne Sonderzahlungen, ohne Zahlungen wie Alimente, Pflegegeld, Kinderbeihilfe, Wohnbeihilfe etc.) betragen für Alleinstehende 1.600 Euro und für Haushalte mit zwei volljährigen Personen 2.400 Euro; der Zuschlag für jede weitere Person beträgt 400 Euro. Bei Alleinerziehenden beträgt der Zuschlag für jedes Kind 700 Euro.
Anträge können bis 30. November noch online oder über die Wohnsitzgemeinde eingebracht werden.