Neue Regelung
Bis zu 30.000 Euro – Regierung erhöht Kostenersatz
Die Bundesregierung will den Kostenersatz bei Freisprüchen künftig deutlich anheben. Insgesamt 70 Millionen Euro werden dafür zur Verfügung gestellt.
Die Bundesregierung schickt am Mittwoch eine Gesetzesnovelle der Bundesregierung, mit welcher der Kostenersatz im Strafverfahren neu geregelt werden soll, in Begutachtung. Wie Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) in einem Pressefoyer bekannt gaben, sieht diese Regelung erstmals einen Kostenersatz für Verteidigerkosten im Falle einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens vor.
Für das Jahr 2024 werden dafür insgesamt 70 Millionen Euro aus dem Justizbudget zur Verfügung gestellt. Neben der erstmaligen Einführung eines Kostenersatzes für den Fall, dass ein Ermittlungsverfahren eingestellt wird, wird auch der Kostenersatz bei Freisprüchen im Hauptverfahren deutlich erhöht. Die neue Regelung sieht auch erstmals eine Erhöhung des Höchstsatzes der maximal zu refundierenden Kosten, etwa bei besonders komplexen Strafverfahren, vor.
Höchstgrenze von 6.000 Euro
Konkret bedeutet das, dass bei Einstellung im Ermittlungsverfahren erstmalig ein Kostenersatz mit einer Höchstgrenze von 6.000 Euro etabliert wird. Wie aus dem Gesetzesvorschlag weiter hervorgeht, soll bei einem Freispruch im Hauptverfahren der Kostenersatz je nach zuständigem Spruchkörper gestaffelt sein.
Bis zu 30.000 Euro
- Bezirksgericht bis zu 5.000 Euro (bisher max. 1.000 Euro)
- Einzelrichter am Landesgericht bis zu 13.000 Euro (bisher max. 3.000 Euro)
- Schöffen-/Geschworenengericht bis zu 30.000 Euro (bisher max. 5.000/10.000 Euro)
Die Verfahren unterteilen sich in Standardverfahren, besonders komplexe Verfahren und Verfahren mit extremem Umfang. Beispielsweise bei besonders komplexen Verfahren (sowohl im Ermittlungs- als auch im Hauptverfahren) kann der Höchstsatz um die Hälfte überschritten werden. Bei Verfahren extremen Umfangs kann der Höchstsatz auf das Doppelte erhöht werden.
"Gerechte Regelung"
Die Neuregelung des Kostenersatzes ist für Verfassungsministerin Karoline Edtstadler eine "gerechte Regelung". "Es kann uns als Rechtsstaat nicht zufriedenstellen, wenn Menschen trotz Freispruch oder eingestellten Strafverfahren finanziell ruiniert sind. Das kommt einer zivilen Todesstrafe gleich. Das ist ein Widerspruch zur Unschuldsvermutung und unserem Rechtsstaat nicht würdig", so die ÖVP-Ministerin.